FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Organisationsprinzipien und Gliederung.

Inhalt:

I.     Organisationsprinzipien

II.    Zentrale Organe des FDGB und seine Verbände

III.   Mittelbau des FDGB und seiner Verbände

        Literatur


I.   Organisationsprinzipien

Der FDGB war nach dem Prinzip des „demokrat. Zentralismus“ aufgebaut.
Obgleich in der DDR reklamiert wurde, schon das Statut des Bundes der Kommunisten aus dem Jahre 1847 habe diesem Prinzip Rechnung getragen, hat es faktisch doch erst Wladimir Iljitsch Lenin (*10./22.4.1870-†21.1.1924) entworfen, woraufhin es von sämtlichen kommunist. Organisationen weltweit übernommen wurde. Zumindest die Begrifflichkeit geht ausschließlich auf Lenin zurück.
Er hat das Prinzip ab 1902 konzipiert (Was tun?) und dann praktisch durchgesetzt. Zunächst entwickelte er ausschließlich die zentralist. Komponente, und zwar eigens für die Verschwörerorganisation der Berufsrevolutionäre (die Partei) und ausdrücklich nur unter den Bedingungen des autokrat. Russland. Die anfangs nicht vorgesehene Wählbarkeit der Funktionäre, die demokrat. Komponente, ergänzte Lenin im Jahre 1905 nach der russischen Revolution und den Konflikten auf dem III. Parteitag seiner Sozialdemokrat. Arbeiterpartei Russlands (SDAPR). Später wurde der „demokrat. Zentralismus“ auch zum Organisationsprinzip des Staates und der Massenorganisationen, unter ihnen die Gewerkschaften.
Für Karl Marx (*15.5.1818-†14.3.83) stand im Übrigen fest, dass eine zentralist. Organisationsform dem Wesen der Gewerkschaften widerspricht. Er erklärte sie dort „für unmöglich“ und „nicht wünschenswert“, da sie der Entwicklung der Arbeiterschaft zur Selbständigkeit im Wege stehe.
Gleichwohl bekannte sich der FDGB zum „demokrat. Zentralismus“. Von den Kommunisten faktisch bereits im Zuge der „Säuberungen“ im FDGB in den Jahren 1948/49 durchgesetzt, war er seit dem 3. FDGB-Kongress 1950 auch in der Satzung verankert. Die zuletzt in Kraft befindliche FDGB-Satzung beschrieb das Prinzip so:
„a) Alle Gewerkschaftsfunktionäre und -leitungen, von der Gewerkschaftsgruppe bis zum BuV des FDGB, werden von den Gewerkschaftsmitgliedern auf demokrat. Weise gewählt und sind ihnen rechenschaftspflichtig.
b) Die Beschlüsse und Richtlinien der übergeordneten Gewerkschaftsleitungen sind für die nachgeordneten Gewerkschaftsleitungen und alle Mitglieder bindend.
c) Die Gewerkschaftsorganisationen entscheiden über alle Fragen der Gewerkschaftsarbeit in Übereinstimmung mit der Satzung und den Beschlüssen der übergeordneten Leitungen. Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.
d) Funktionäre können jederzeit von den Mitgliedern und Leitungen aus ihren Funktionen abberufen werden, wenn sie gegen die Satzung bzw. die Beschlüsse verstoßen haben und nicht mehr das Vertrauen besitzen.
e) Der FDGB ist nach dem Grundsatz >Ein Betrieb - eine Gewerkschaft< sowie nach dem Produktionsprinzip und dem Territorialprinzip aufgebaut.“
Ziffer b) errichtete eine Beschlusshierarchie, eine absolute Weisungsgewalt einmal gewählter Funktionäre und Leitungen gegenüber allen untergeordneten Instanzen einschließlich des einfachen Mitgliedes. Die FDGB-Basis war damit auf die Beschlussausführung und nicht die Beschlussfassung verwiesen. Von wesentlichen Entscheidungen ausgeschlossen, konnte die FDGB-Mitgliedschaft schon innerorganisator. kaum als selbst- oder mitbestimmende Körperschaft bezeichnet werden. Hinzu kommt, dass auch die FDGB-Entscheidungsträger - Vorst. und Ltg. - nicht autonom handelten, sondern jeweils parallel geschalteten SED-Organen unterworfen waren. Dies beruhte rechtlich - im weitesten Sinne - auf der Verfassung der DDR, wonach die DDR „unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxist.-leninist. Partei“ stand, setzte sich fort im SED-Statut, wonach die SED „die führende Kraft der Arbeiterklasse und der Werktätigen, der staatlichen und gesellschaftlichen Organisationen“ war und ergab sich auch aus der Satzung des FDGB, die die führende SED-Rolle ausdrücklich anerkannte. Die SED hielt folgerichtig einen eigenen Apparat zur direkten Einflussnahme auf den FDGB vor: Die SED-Parteileitungen - vom ZK abwärts - besaßen eigene Abt. für Gewerkschaften und Sozialpolitik.
Neben Sachentscheidungen sind in jeder Organisation Personalentscheidungen zu treffen, so auch im FDGB. Nach seiner Satzung kam dabei das demokrat. Element des Organisationsprinzips zum Tragen. Es ist schon theoret. naheliegend, dass diese innerorganisator. Demokratie vom Zentralismus, der Abhängigkeitsverhältnissen und Einschüchterungen den Weg bereitete, an die Wand gespielt wurde. Eine weitere Satzungsbestimmung, die Basisrevolten gegen Funktionsträger zum Scheitern verurteilte, zementierte diesen Verdacht: „Mitgliederversammlungen können keine Maßnahmen beschließen, wenn das betreffende Gewerkschaftsmitglied Mitglied oder Kandidat einer übergeordneten Leitung ist.“ Sanktionsberechtigt war allein die jeweilige Leitung selbst und die andernorts vorgesehene jederzeitige Abberufungsmöglichkeit von unten her damit faktisch aufgehoben. Sehr wohl Bestand hatte die zentralist. Abberufungsmöglichkeit von oben her.
Kern einer demokrat. Verfahrensweise ist die Einsetzung von Funktionsträgern durch Wahl. Sie sollte - abgesehen von einigen unteren Gruppenfunktionären - im FDGB und seinen Verbänden geheim erfolgen.
Wie alle „wählenden“ Organe in der DDR waren Mitgliederversammlungen bzw. Delegiertenkonferenzen des FDGB und seiner Einzelgewerkschaften nicht vor Alternativentscheidungen gestellt. Sie befanden über einen einheitlichen Wahlvorschlag. Zwar waren Streichungen auf diesen Einheitslisten möglich, jedoch keine organisierte Gegenkandidatur. Ein entscheidendes demokrat. Prinzip, das der Auswahl, war nicht in Kraft. Zudem sorgte das Überwachungs- und Repressionssystem (s. Staatssicherheit) dafür, dass es nur selten jemand wagte, dem Wahlvorschlag seine Zustimmung zu versagen.
Wer einmal, auf welcher Delegationsstufe auch immer, als Kandidat einer Einheitsliste erschien, war somit bereits gewählt. Die entscheidende Bedeutung kam daher der Kandidaten-Aufstellung zu. Sie erfolgte nicht aus der Mitte des jeweils wahlberechtigten Gremiums. Ihm wurden fertige Kandidatenlisten präsentiert, die höhere FDGB-Instanzen in Absprache mit SED-Leitungen ausgearbeitet hatten. Zu diesem Zweck waren eigens „Nomenklaturleitungen“ (s. Nomenklatur) eingesetzt, die Verzeichnisse des für höhere Verwendung geeigneten Personals anlegten. Diese Ltg. entschieden über die Kandidatur - darüber, wer kandidieren durfte und wofür kandidiert wurde. Kaderpolitik hatte Vorrang vor innergewerkschaftliche Demokratie. Zu diesem Zweck war der FDGB auch personell eng an die SED gekoppelt. Sie betrieb nicht nur eine abstrakte Außenlenkung des FDGB, sondern für sie kam - so das SED-Organ Einheit 1982 - „der führenden Rolle der Partei in den Gewerkschaften eine Schlüsselstellung zu.“ Während in den FDGB-Spitzengremien fast 100% SED-Mitgl. saßen, ergab sich auch unter Mitgliedern der BGL immerhin noch eine Quote von fast 40% SED-Angehörigen, und sogar von den Funktionären in den Gewerkschaftsgruppen besaßen nahezu 20% das SED-Parteibuch. Sie nahmen führende Stellungen wie den BGL-Vorsitz oder die Position des Vertrauensmanns ein. So gelang es fast immer, denBGL-Vorsitzenden in die Betriebsparteileitung der SED einzubeziehen.
Sieht man von der SED-Einmischung ab, war eine Einflussnahme bestehender Ltg. im FDGB auf die Wahl ihrer Nachfolgeorgane auf sich allein gestellt demokratietheoret. noch nicht rundweg abzulehnen. Dies kann auch als Teil der Führungsaufgabe betrachtet werden. Verbunden mit der Tatsache, dass den so auserlesenen Kandidaten keine Opposition mehr erwachsen konnte und die „Wahl“ lediglich ihrer Bestätigung diente, ergibt sich ein anderes Bild: Bestehende FDGB-Leitungsorgane trafen anhand der Kandidatenaufstellung nicht eine durch Wahl korrigierbare Vor-, sondern eine abschließende Entscheidung über die Zusammensetzung des künftigen Leitungsgremiums.
Trotz dieser Mechanismen, die dem Zentralismus auch bei Personalentscheidungen schon zum Durchbruch verhalfen, ließ die FDGB-Satzung es darüber hinaus auch noch zu, dass höhere Gewerkschaftsorgane die einmal beschlossene Besetzung unterer Organe nachträglich veränderten oder rückgängig machten: Zum „demokrat. Zentralismus“ gehörte, dass übergeordnete Leitungen einen Funktionsträger stets unter Berufung darauf absetzen konnten, er habe gegen die Satzung oder irgendwelche Beschlüsse verstoßen und ihr Vertrauen verloren; übergeordnete Leitungen konnten beschließen, dass „Neuwahlen […] durchgeführt werden, wenn sich eine Leitung als arbeitsunfähig erweist.“ Die Hierarchie wurde überdies dadurch zementiert, dass betriebliche Mandatsträger des FDGB nicht vor Kündigung geschützt waren: Stimmte die übergeordnete Gewerkschaftsleitung zu, so erlaubte das Arbeitsgesetzbuch der DDR selbst die fristlose Entlassung.
Der eigentliche Herrschaftsmodus im FDGB war nicht die Demokratie, sondern die fremdbestimmte Oligarchie. Die SED erlegte dem FDGB auf, ihr eigenes hierarch. System für innerorganisator. Entscheidungsprozesse sachlicher und personeller Art zu übernehmen. An der Spitze dieses Systems standen Präsidium und Sekretariat des BuV, die bei Bedarf ungetrübt vom Mitgliederwillen über ihre personelle Erneuerung entschieden. Unterhalb dieser Spitze entfaltete sich eine Leitungspyramide, in der die Funktionsträger in den Einzelgewerkschaften wie im Gesamtverband FDGB in Amtsübernahme und Amtsausübung vom Willen höherer Organe abhingen und von unten her kaum Gefährdungen ausgesetzt waren.
Unter diesem obersten Prinzip des „demokrat. Sozialismus“ stand die Organisation des FDGB auf zwei Säulen. Die Gesamtorganisationssäule wurde nach dem Territorialprinzip, die Verbandssäule nach dem Produktionsprinzip geformt.
Die Gebietsvorstände der IG/Gew. waren den jeweiligen Gebietsvorständen der Gesamtorganisation FDGB weisungsgebunden. Die beiden Organisationssäulen waren also nicht gleichberechtigt, sondern die Verbandssäule war nur ein ausführendes Organ. Finanzhoheit besaßen die Einzelgewerkschaften folglich auch nicht:
Der BuV leitete neben der Finanzarbeit der Gesamtorganisation ebenso diejenige der IG/Gew. Ihnen wurden Mittel nach einem Finanzplan zugeteilt, den das Präs. des BuV in Kraft setzte (s. Finanzen).


II.   Zentrale Organe des FDGB und seine Verbände

In den Grundorganisationen (GO) wurden in direkter, geheimer Wahl die Mandatsträger für die Kreisdelegiertenkonferenzen bestimmt; die Kreisdelegiertenkonferenzen wählten die Kreisvorstände sowie die Vertreter für die Bezirksdelegiertenkonferenzen; diese Konferenzen wählten wiederum die FDGB-Bezirksvorstände und ihr Kontingent an Delegierten für den FDGB-Kongress. Dies war nach der Satzung das höchste FDGB-Organ und musste vom BuV mindestens einmal in fünf Jahren einberufen werden. Diese satzungsmäßige Prozedur hatte zur Folge, dass im Verlauf von Gewerkschaftswahlen, bei denen auch Funktionsträger der GO gewählt wurden, mehr als 400 000 Versammlungen stattfinden mussten - ein durchaus auch zu anderen Zwecken als der Wahl benutzter Mobilisierungsschub.
Die oberste Sprosse der Delegationsleiter war der FDGB-Kongress. Er wählte den BuV. Dieser - so hieß es in der Satzung - „leitet bis zum nächsten Kongress die gesamte Tätigkeit der Gewerkschaft.“ Der BuV umfasste Ende 1986 200 Vollmitglieder und 40 Kandidaten, die auf dem 10. FDGB-Kongress 1982 gewählt worden waren. Obwohl ihm die gesamte Leitungstätigkeit zwischen den Kongressen übertragen war trat der BuV, ähnlich dem ZK der SED, nur selten zusammen. Die Satzung schrieb lediglich drei jährliche Sitzungen vor.
Wie in der SED Sekr. und Politbüro die eigentliche Leitungstätigkeit ausübten, und nicht das ZK, so übernahmen auch im FDGB zwei kleinere, aus der Mitte des BuV gebildete Gremien diese Aufgabe: das Präs. (1988 28 Mitgl.) und das Sekr. (1988 9 Mitgl.). Der BuV ernannte überdies den Vors. und seinen Stellv. „Das Präs. leite die gesamte Arbeit zwischen den BuV-Sitzungen, befasst sich mit allen Grundfragen der Politik der Gewerkschaften, organisiert die Kontrolle der Verwirklichung der Beschlüsse, beschließt den Finanz- und Stellenplan des FDGB und bestätigt die Jahresfinanzabrechnung“, hieß es in der FDGB-Satzung. Dieses Gremium bestimmte also in Umsetzung der Weisungen der SED-Führung die grundlegende Richtung der FDGB-Politik und war neben dem Sekr. die zentrale Anlaufstation für SED und DDR-Regierung.
Für „die operative Arbeit und Kontrolle zur Durchführung der Beschlüsse des BuV des FDGB und seines Präs.“ setzte der BuV das Sekr. ein, den engsten Führungszirkel. Ohne dass die Satzung es vorschrieb, waren zuletzt alle neun Sekretäre des BuV auch Angehörige seines Präs., drei waren Vollmitglieder des ZK der SED.
Für die Umsetzung der Politik des BuV stand diesem ein hauptamtlicher Apparat aus zuletzt 13 Abteilungen zu Verfügung.
Ähnlich wie der BuV gelangten die seinen Weisungen unterworfenen Zentralvorstände ins Amt: Die GO des Organisationsbereichs der jeweiligen IG/Gew. entsandten Delegierte auf Kreisdelegiertenkonferenzen, diese bestückten Bezirksdelegiertenkonferenzen und diese wiederum die Zentraldelegiertenkonferenz der IG bzw. Gew. für die gesamte DDR und Ost-Berlin. Solch eine Konferenz einer Einzelgewerkschaft sollte in der Regel alle fünf Jahre einberufen werden. Sie wählte den IG- oder Gew.-Zentralvorstand und ein Delegiertenkontingent für den FDGB-Kongress (s. Delegiertenkonferenz). Wie der BuV ernannte der ZV einer IG oder Gew. unmittelbar nach seiner Wahl ein Präs., ein Sekr., einen Vors. und seinen Stellv.
Dem ZV war im Sinne des „demokrat. Zentralismus“ die Durchsetzung der Beschlüsse des BuV aufgetragen. Zwischen Präs. und Sekr. des ZV jeder IG/Gew. lag eine Aufgabenteilung analog zu den entsprechenden Organen des BuV vor.


III.   Mittelbau des FDGB und seiner Verbände

Der gewerkschaftliche Mittelbau in der DDR bestand aus den Bezirks- und Kreisorganisationen sowie gelegentlich Stadt- oder Ortsgewerkschaftsorganisationen des FDGB und den hiervon getrennten Bezirks- und Kreisgewerkschaftsorganisationen der Einzelgewerkschaften. Einige IG/Gew. unterhielten keine Kreisvorst., ansonsten wurden die Vorst. in allen diesen Fällen alle zweieinhalb Jahre von einer Delegiertenkonferenz der betreffenden Gebietsorganisation gewählt.
Die Vorst. bestimmten zur Organisierung der Arbeit zwischen ihren Sitzungen einen Vors. samt Stellv. sowie ein Sekr. Dieses hauptamtliche Gremium nahm dem Vorst. auf der mittleren Ebene die eigentliche Führungstätigkeit ab und stand in engem Kontakt mit den SED-Gebietsvorst.
FDGB-Vorst. besaßen gegenüber den Vorst. der IG/Gew. derselben Territorien Weisungsrechte und waren ihrerseits den Anweisungen übergeordneter FDGB-Leitungen unterworfen.
FDGB-Bezirks-, Kreis-, Stadt- und Ortsgewerkschaftsvorst. erfüllten übergreifende gewerkschaftliche Leitungs- und Koordinierungsaufgaben für ihr Einzugsgebiet und waren die Ansprechpartner der regionalen Staatsorgane. Kreisvorst. bildeten eine Reihe Kommissionen zu ihrer fachlichen Unterstützung.
Wo es sie gab, waren Kreisvorst. der IG/Gew. das schwächste Glied im demokrat.-zentralist. Ober- und Mittelbausystem des FDGB. Sie trugen aber - so die FDGB-Satzung - „für die unmittelbare Anleitung und Unterstützung der gewerkschaftlichen GO ihres Bereichs die gesamte Verantwortung und kontrollieren deren Tätigkeit“. Kreisvorst. der IG/Gew. waren damit die direkteste Weisungs- und Aufsichtsinstanz für BGL und Kreisgewerkschaftsleitungen (KGL) und stellten die „übergeordnete Gewerkschaftsleitung“ dar, deren Zustimmung vom AGB in manchen betrieblichen Fragen vorgeschrieben war. War kein IG-/Gew-Kreisvorst. vorhanden, fiel diese Rolle dem von der Basis beträchtlich entrückten BV der IG/Gew. zu.
Das „Fundament der Gewerkschaft“ war nach der FDGB-Satzung die GO. Jedes FDGB-Mitglied musste einer GO angehören. In den GO wurden wiederum Gewerkschaftsgruppen von 10 bis 30 Mitgliedern gebildet, denen Vertrauensleute vorstanden. Trotz der streng hierarch. und zentralist. Struktur des FDGB war die Erfüllung seiner Aufgaben nicht allein durch zentralist. Verfügungsgewalt möglich. Die Arbeit an der betrieblichen Basis war daher unverzichtbares Element der Mobilisierung der Werktätigen. Das System der Betriebsorganisationen des FDGB erstreckte sich über die gesamte DDR und war außerordentlich umfangreich und differenziert. Die Zahl der GO nahm dabei stetig zu. Zum Ende der DDR gab es ca. 50 000 GO, wobei über 90% BGL bzw. Schulgewerkschaftsleitungen (SGL) waren und Ortsgewerkschaftsleitungen (OGL) nur eine untergeordnete Rolle spielten. Ca. 400 000 Mitglieder waren in GO-Leitungen tätig.

Ulrich Gill


Lit.: K. Marx, An Johann Baptist von Schweitzer in Berlin, 13.10.1868, in: Ders./F. Engels, Werke, Bd. 32, 1965. - W.I. Lenin, Was tun? Brennende Fragen unserer Bewegung, in: Ders., Ausgewählte Werke, Bd. II, 1970. ­- Ders., Über die Reorganisation der Partei, in: Ebenda. - Satzung des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes, 1982. - U. Gill, Der FDGB. Theorie - Geschichte - Organisation - Funktionen - Kritik, 1989.