FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Zentraldelegiertenkonferenzen (ZDK) der IG/Gew. Nach der Satzung des FDGB war die ZDK einer IG/Gew. deren höchstes Organ. Sie wurde bis 1959 für vier, dann für fünf Jahre auf der BDK der jeweiligen IG/Gew. gewählt und tagte in der Regel vor den FDGB-Kongressen. Delegiertenschlüssel und Tagungstermine wurden vom BuV festgelegt. Die ZDK beriet die Umsetzung der für die IG/Gew. bindenden Beschlüsse des FDGB-Kongresses auf die spezif. Bedingungen der  jeweiligen IG/Gew. und wählte als Leitungsorgan zwischen den Tagungen der ZDK den Zentralvorstand. Durch die Bindung an die polit. Vorgaben des FDGB hatten die Beratungen der ZDK seit den 50er Jahren zunehmend agitator. Charakter.
K.K.