FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Werktätiger. Als W. galt in der DDR derjenige, der durch eigene Arbeit seinen Lebensunterhalt verdient, den Reichtum der Gesellschaft vergrößert und „nicht auf Kosten fremder Arbeitskraft, nicht von der Ausbeutung anderer“ lebte. Somit fand einerseits eine Abgrenzung gegenüber Unternehmern (im marxist.-leninist. Sprachgebrauch „Kapitalisten“) statt, die nicht als W. firmierten. Andererseits zählte man in der DDR offiziell nicht nur Arbeiter, Bauern und Angehörige der Intelligenz zu den W., sondern auch „kleine Warenproduzenten oder Gewerbetreibende“ (von denen es nach einer letzten Enteignungswelle 1972 nur noch verschwindend wenige gab). So gesehen, waren nahezu alle DDR-Bürger W.; „von den W. in Stadt und Land“ ging laut Verfassung der DDR auch alle polit. Macht aus. Der FDGB schloss jedoch die Organisation nicht abhängig Beschäftigter ausdrücklich aus. Alle anderen W. konnten bzw. waren gehalten sich in ihm zu organisieren.
U.G.