Zentralvorstände (ZV) der IG/Gew. Der ZV einer IG/Gew. war nach der Satzung des FDGB das Leitungsgremium der jeweiligen IG/Gew. zwischen den Tagungen von deren Zentraldelegiertenkonferenzen. Er hatte die Aufgabe, die Beschlüsse des FDGB-Kongresses und des BuV des FDGB in ihrem Org.-Bereich durchzusetzen. Eigentliches Leitungsorgan der IG/Gew. war 1946-49 der jeweilige Geschäftsführende Vorstand (GV), dann das jeweilige Sekr. des ZV. Der GV bestand 1946-50 aus 1-3 Vors. und den Ltr. der HA, das Sekr. aus dem Vors., dem stellv. Vors. und mehreren Sekretären. 1962-82 wurde es durch Einbeziehung weiterer Funktionäre zum Präs. erweitert (vgl. GV, Sekr., HA, Vors., Stellv. der Vors., Sekretäre und Präsidium des BuV).
K.K.