Ortsgewerkschaftsorganisation (OGO). Eine OGO wurde für Angehörige von Betrieben mit weniger als zehn FDGB-Mitgliedern, für Hausangestellte, Heimarbeiter, Rentner und Freischaffende gebildet. An ihrer Spitze stand eine Ortsgewerkschaftsleitung (OGL).
U.G.