FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Territorialprinzip. Produktionsprinzip und T. waren auf der Basis des „demokrat. Zentralismus“ die beiden Organisationsprinzipien im FDGB. Das T. besagte, dass im FDGB von der höchsten Ebene (Gesamtrepublik/BuV) über die Bezirks- und Kreisebene bis möglicherweise zur Stadt- (nur bei Bezirksstädten mit Stadtbezirken) oder Ortsebene (nur bei Bedarf auf Beschluss des Kreisvorstandes) hin Vorstände für das entsprechende Territorium von Delegiertenkonferenzen gewählt wurden. Die Amtsdauer dieser Vorst. betrug zweieinhalb Jahre, die des vom FDGB-Kongress gewählten BuV fünf Jahre.
Für alle Vorst. - mit Ausnahme des BuV selbstverständlich - galt strikte Unterordnung unter die Weisungsgewalt übergeordneter Vorst. Zum geringeren Teil waren auch die gewerkschaftlichen Grundorganisationen (GO) nach dem T. aufgebaut: Für Gewerkschaftsmitglieder, in deren Kleinbetrieben keine BGL tätig war, wurden gemeinsame OGO mit entsprechenden Vorst. geformt. In allen anderen Fällen griff bei Grundorganisationen das Produktionsprinzip.
U.G.