FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Abteilungen des Bundesvorstandes. Wenn vom BuV die Rede ist, muss grundsätzlich zwischen dem gewählten Gremium und dem Apparat der hauptamtl. Mitarbeiter des FDGB, die im Berufungs- oder Angestelltenverhältnis tätig waren (s.a. hauptamtl. Apparat), unterschieden werden. Nach der Wahl des Geschäftsführenden Vorstandes (GV) im Febr. 1946 ging dieser daran, Mitarbeiter heranzuziehen und den org. Rahmen für die Arbeit zu schaffen. Die Geschäftsordnung des Vorstands sah die Einrichtung eines Vorstandssekretariats sowie von elf Hauptabteilungen (HA) vor, die von Mitgliedern des GV geleitet wurden. Die HA waren:
HA 1: Organisation (Ltg.: Rudolf Jäger) (Abt. Organisation)
HA 2: Wirtschaftspolitik (Ltg.: Ernst Zöllner)
HA 3: Sozialpolitik (Ltg.: Bernhard Göring) (Abt. Sozialpolitik)
HA 4: Selbsthilfe (Ltg.: Max Kiefer)
HA 5: Lohn- und Tarifwesen (Ltg.: Max Kiefer)
HA 6: Arbeitsrecht (Ltg.: Carl Mann) (Abt. Arbeitsrecht)
HA 7: Betriebsräte (Ltg.: Herbert Warnke)
HA 8: Schulung und Bildung (Ltg.: Walter Maschke)
HA 9: Frauen (Ltg.: Friedel Malter) (Abt. Frauen)
HA 10: Jugend (Ltg.: Ernst Müller) (Abt. Jugend)
HA 11: Presse und Rundfunk (Ltg.: Ernst Lemmer)
Die HA gliederten sich in Sektionen, Referate oder Abt. Die gleiche Struktur galt auch für die ZV der IG/Gew. sowie die LV.
Dieser Aufbau des Apparates änderte sich bis Mai 1949 wenig. Die wesentliche Veränderung war die Eingliederung der Selbsthilfe in die HA Sozialpolitik nach dem 2. FDGB-Kongress 1947. Als HA 4 wurde aus einzelnen bisher im Vorstandssekretariat angesiedelten Aufgabenbereichen eine neue HA Innere Verwaltung gebildet. Nach der Abschaffung der Betriebsräte durch den Beschluss der Bitterfelder Konferenz 1948 wurde an Stelle der HA 7 eine Abt. Betriebe in der HA Organisation eingerichtet. Schließlich wurde durch Beschluss des BuV vom 5.-7.10.1948 die HA 8 geteilt in eine neue HA 7 Schulung und die HA 8 Kultur und Erziehung.
Da die Mitglieder des GV zugleich Leiter ihrer HA waren, entfiel die Notwendigkeit, eigene Sekr. außerhalb der HA einzurichten.
Der Beschluss des BuV vom 17.5.1949 sah wesentliche Veränderungen im Apparat des BuV vor, die im Prinzip bis 1989 galten. An die Stelle der HA trat eine größere Anzahl von Abteilungen. Diese gliederten sich in Sektoren. Die unmittelbare Ltg. der Arbeit lag nun in den Händen des gegenüber dem GV erheblich verkleinerten Sekr. Zum Geschäftsbereich eines Sekretariatsmitgliedes gehörten i.d.R. mehrere Abt., die von Abt.-Ltr. geleitet wurden. Diese wurden vom zuständigen Sekretär berufen und bedurften der Bestätigung durch den BuV. Für die Sekretäre ergab sich damit die Notwendigkeit, eigene Büros einzurichten, in denen neben der Sekretärin ein bis zwei persönliche Mitarbeiter der Sekretäre entspr. den ihm zugeordneten Aufgabenbereichen tätig waren. Einige dieser Büros bewahrten ihre Kontinuität unabh. vom Wechsel der zuständigen Sekretäre. In anderen Fällen änderte sich mit veränderter Zuständigkeit des Sekretärs auch der Inhalt der Arbeit des Büros.
Die 50er Jahre sind gekennzeichnet durch häufige strukturelle Veränderungen im Apparat des BuV. Gründe gab es unterschiedliche. Größe und Aufgabenzuschnitt veränderten sich mit dem Verhältnis zwischen Kompetenzen des Bundes und der IG/Gew., zwischen weiterer Zentralisierung und Dezentralisierung. Aber auch Anpassungen an die Struktur im Apparat der SED oder die Übernahme von Strukturen des Zentralrats der Gewerkschaften der UdSSR waren Anlass für häufig kurzzeitige Veränderungen. Für kleinere Aufgabenbereiche wie Frauen oder Jugend wurden in den 50er und 60er Jahren zeitweilig erweiterte Büros beim zuständigen Sekretär eingerichtet, die wie Abt. angesehen wurden. Erst im Laufe der 60er Jahre wurde die Abgrenzung der Arbeitsgebiete beständiger. Es bildeten sich die Aufgabenbereiche der Sekretäre und Abt. heraus, die bis 1989 bestehen blieben. Einige bedeutende Einrichtungen (Gewerkschaftshochschule, Zentralbibliothek der Gewerkschaften, Verlag Tribüne) hatten ebenfalls den Status einer Abt.
K.K.

Verzeichnis der Abt. und den Abt. gleichgestellten Büros des BuV