FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Bezirksvorstände (BV) des FDGB (1952-90). Durch das Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR vom 23.7.1952 wurde die staatliche Struktur grundlegend verändert. An die Stelle der Länder traten zentralisiert geleitete Bezirke. Daraufhin stellte auch der FDGB seine territoriale Gliederung auf die neue Struktur um. Die fünf bisherigen Landesvorstände des FDGB wurden durch 14 BV ersetzt. 1953 wurde auch für Berlin ein BV gebildet.
Bereits am 15.7.1952 beschloss das Sekr. des BuV die Bildung von Bezirksorganisationskomitees als vorläufige Leitungsorgane. Gleichzeitig forderte die 10. Tagung des BuV vom 31.7./1.8.1952 eine verstärkte ehrenamtliche Arbeit. Die BV sollten v.a. mit Kommissionsmitgliedern arbeiten. Der hauptamtl. Apparat wurde auf max. zehn Instrukteure beschränkt. Abteilungen gab es auf der Ebene der BV nicht.
Im Apr. 1953 fanden die ersten Bezirksdelegiertenkonferenzen (BDK) statt, die die BV wählten. Den Sekretariaten gehörten der Vors., der Stellv., weitere Sekretäre sowie ein bis zwei Vors. wichtiger IG des Bezirks an. Die Arbeitsordnung für die BV des FDGB legte eindeutig fest: „Die BV des FDGB sind die nachgeordneten Organe des BuV zur Kontrolle der Leitungen der IG/Gew. auf der Bezirksebene […].“ Sie koordinierten die Arbeit der Gewerkschaften im Bezirk v.a. bei der Entwicklung ökon. Initiativen, der sozialen und kulturellen Arbeit und arbeiteten auf diesen Gebieten mit den staatlichen Organen der Bezirke zusammen. Sie leiteten die Sozialversicherung und den Feriendienst im Bezirk, ab 1956 auch die Arbeitsschutzinspektionen.
In den 50er und 60iger Jahren wurde ständig mit der Aufgabenzuweisung an die BV experimentiert. Wachsende Kompetenzzuweisungen waren mit ständigem Wechsel zwischen Verkleinerung und Erweiterung des Apparats verbunden. Zunächst wurde er auf die hauptamtlichen Sekretariatsmitglieder reduziert. Die unmittelbare Ltg. der Gewerkschaftsarbeit sollte über die Vorstände der IG/Gew. erfolgen. Im Febr. 1958 kritisierte die 35. Tagung des ZK der SED die bürokrat. Arbeitsweise der aufgeblähten zentralen Gewerkschaftsapparate und forderte ihre Verkleinerung zugunsten der Verstärkung v.a. der bezirklichen Vorst. des FDGB. Auf der Zentralen Konferenz des BuV vom 20./21.2.1958 und der 30. Tagung des BuV am 22.2.1958 wurden daraufhin Veränderungen der Struktur beraten, die zu einer Stärkung der BV und der Neugründung der 1952 aufgelösten Kreisvorstände (KV) des FDGB führten. Die Sekretariate wurden durch ehrenamtl. Mitglieder zum Büro des BV erweitert, das aus den hauptamtl. Sekretariatsmitgliedern bestehende Sekretariat mit der unmittelbaren Ltg. des Apparats betraut. Die BV erhielten das Recht, zur Unterstützung ihrer Arbeit neben den ehrenamtl. Kommissionen auch Abt. einzurichten. Doch bereits 1963 entfiel das Büro des BV wieder.
Die 2. Tagung des BuV vom 11.-13.3.1964 fasste dazu einen Beschluss über die qualitative Veränderung und Vereinfachung der gewerkschaftlichen Leitungstätigkeit nach dem Produktionsprinzip. Danach wurden den BV die unmittelbare Leitung der GO in der bezirksgeleiteten Wirtschaft sowie die Kontrolle der Beschlüsse der Gewerkschaftskomitees (s. VVB-Gewerkschaftskomitee) in den zentralgeleiteten Betrieben übertragen. Daher sollten in den Bezirken keine Vorstände der IG/Gew. gebildet werden. An ihre Stelle traten ehrenamtl. Arbeitsgruppen nach Industriezweigen beim BV. Dieser Beschluss wurde jährlich modifiziert. Das Ergebnis der ständigen Veränderungen war, dass Anfang der 70er Jahre wieder für alle IG/Gew. BV bestanden und dass nun die Abt. des BV weitgehend denen des BuV entsprachen. Ihre Tätigkeit konzentrierte sich auf die bezirksgeleitete Wirtschaft, während die von Beauftragten der ZV der IG geleiteten Gewerkschaftskomitees, in den 80er Jahren der Kollektive der BGL-Vors. der Kombinatsbetriebe, verstärkt direkt vom ZV aus angeleitet wurden.
Die Krise des FDGB Ende 1989 erfasste auch die BV. An die Stelle der bisherigen Leitungen traten Arbeitssekretariate. Die Satzung des Gewerkschaftlichen Dachverbandes FDGB von 1990 sah lediglich Bezirksgeschäftsstellen vor, deren Leiter vom Geschäftsführenden Vorstand (GV) des Dachverbandes berufen wurden. Die Struktur entsprach im Wesentlichen der des GV. Nach der Bildung des Sprecherrates der Vors. der Einzelgewerkschaften am 9.5.1990 legte dieser fest, dass auch in den Bezirken und Kreisen Sprecherräte gebildet werden sollten. Die Bezirksgeschäftsstelle sollte keine polit. Aufgaben mehr wahrnehmen, sondern nur noch Dienstleistungsorgan für die Einzelgewerkschaften v.a. auf dem Gebiet der Finanzen und der Wirtschaftsverwaltung sein. Die anderen Geschäftsbereiche entfielen, ihre Aufgaben wurden von den Einzelgewerkschaften übernommen.
K.K.

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