FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Ortsgewerkschaftsleitung (OGL). Die OGL stand an der Spitze einer Ortsgewerkschaftsorganisation. Ihre Wahl fand in der Regel alle zweieinhalb Jahre durch Mitgliederversammlungen statt. Es konnten auch Delegiertenkonferenzen abgehalten werden.
U.G.