FDGB-Lexikon, Berlin 2009
Ortsgewerkschaftsleitung (OGL).
Die OGL stand an der Spitze einer
Ortsgewerkschaftsorganisation
. Ihre Wahl fand in der Regel alle zweieinhalb Jahre durch Mitgliederversammlungen statt. Es konnten auch
Delegiertenkonferenzen
abgehalten werden.
U.G.