FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Gewerkschaftliche Grundorganisationen (GO). Die Satzung des FDGB bezeichnete GO als „Fundament der Gewerkschaften“ Jedes FDGB-Mitglied musste solch einer GO angehören. Für GO galt das Prinzip: „Ein Betrieb - eine Gewerkschaft“, es gab kein Nebeneinander zweier oder mehrerer Einzelgewerkschaften an einer Arbeitsstelle.
Waren in einem Betrieb oder einer Einrichtung mindestens zehn FDGB-Mitglieder vorhanden, musste eine GO gebildet werden. Dabei waren drei Typen zu unterscheiden: - Betriebsgewerkschaftsorganisationen (BGO), - Schulgewerkschaftsorganisationen (SGO) und - Ortsgewerkschaftsorganisationen (OGO), die solche FDGB-Mitgl. in sich aufnahmen, welche durch die beiden ersten Typen nicht erfasst wurden: Angehörige von Betrieben mit weniger als zehn FDGB-Mitgl., Hausangestellte, Heimarbeiter, Rentner und Freischaffende.
Lagen Kombinate auf einem einheitlichen Territorium (Kreis), so wurden Kombinatsgewerkschaftsleitungen (KGL) gewählt; ging ihr Einzugsbereich weiter, bildete man Kollektive der BGL-Vorsitzenden des Kombinats als gewerkschaftliches Führungsorgan; es gab auch eigene Kreisvorstände der IG/Gew. in Kombinaten.
Betriebliche Leitungsorgane der GO waren dem Typus entsprechend die Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL), die Schulgewerkschaftsleitung (SGL) oder die Ortsgewerkschaftsleitung (OGL). Sie wurden in der Regel alle zweieinhalb Jahre von Gewerkschaftsmitgliederversammlungen gewählt. In „GO, in denen die Einberufung einer Mitgliederversammlung für die gesamte GO nicht möglich“ war, etwa wegen des Mehrschichtsystems, schritt die Vertrauensleutevollversammlung zur Wahl. Die Wahlen für GO-Leitungen waren formal geheim; an die Spitze einer GO wurde ein Vorsitzender oder eine Vorsitzende gestellt.
BGO untergliederten sich, wenn möglich, in Gewerkschaftsgruppen von üblicherweise 10 bis 30 Kollegen. Als Zwischenglied zwischen Gewerkschaftsgruppen und BGL gab es in Betrieben mit mehr als 300 FDGB-Mitgl. noch Abteilungsgewerkschaftsleitungen (AGL) für einzelne Betriebsabt. Die AGL waren den BGL untergeordnet.
Das System der Betriebsorganisationen des FDGB erstreckte sich über die gesamte DDR und war außerordentlich umfangreich und differenziert: 1982 gab es etwa 46 744 GO mit ebenso vielen Leitungen.
U.G.