FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Führende Rolle (der SED). Unter dem Begriff „F.R.“ wurde der Anspruch der SED zusammengefasst, „führende Kraft der sozialist. Gesellschaft, aller Organisationen der Arbeiterklasse und der Werktätigen, der staatlichen und gesellschaftlichen Organisationen“ zu sein (Präambel zum Parteistatut von 1976).
Abgeleitet wurde dieser Anspruch seitens der SED aus dem Marxismus-Leninismus: Die SED als Repräsentant und zugleich bewusster und organisierter Vortrupp der Arbeiterklasse sei die Partei des histor. Fortschritts und führe die Arbeiterklasse auf der Basis der einzig wissenschaftlichen Weltanschauung zur Vollendung ihrer „histor. Mission“ und die Gesellschaft als ganzes zum höchsten Stadium der menschlichen Gesellschaft, zum Kommunismus.
Dieser Anspruch wurde von der KPD/SED (mehr oder weniger deutlich) seit der Rückkehr ihrer Führung aus dem Moskauer Exil erhoben und spätesten mit der Konstituierung als „Partei neuen Typs“ 1948/49 offensiv gegenüber allen polit. und gesellschaftlichen Kräften vertreten. Sie war die „Staatspartei“. Die seit den 50er Jahren sukzessive sich vollziehende normative Verankerung dieses Anspruches gipfelte 1968 in der Aufnahme eines entsprechenden Passus in die Verfassung der DDR.
Wichtige Instrumente der SED bei der Umsetzung dieses Anspruchs waren der demokrat. Zentralismus, nach dem u.a. Beschlüsse der Parteiführung allgemein verbindlich waren und Vorrang vor allen anderen Festlegungen, so auch Rechtsnormen, hatten. Mittels Kaderpolitik und Nomenklatur sicherte die SED sich die Personalhoheit über alle Herrschaftsapparate und verschmolz die eigene Mitgliedschaft mit diesen Apparaten. Förmlich erfolgte die Anleitung und Kontrolle dieser Apparate aus dem hauptamtlichen Parteiapparat, der auf den einzelnen Leitungsebenen funktional entsprechend den anzuleitenden und zu kontrollierenden Apparaten gegliedert war. Bezogen auf den FDGB war dies auf der zentralen Ebene die Abt. Gewerkschaften und Sozialpolitik beim ZK der SED, an der Basis die Betriebsparteiorganisation (BPO) bzw. deren Leitung (BGL).
M.K.