FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Schulgewerkschaftsleitung (SGL). Die SGL stand an der Spitze einer Schulgewerkschaftsorganisation. Ihre Wahl fand in der Regel alle zweieinhalb Jahre durch Mitgliederversammlungen statt. Die SGL hatte in ihrer Einrichtung dieselben Kompetenzen wie andernorts die BGL.
U.G.