FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Gewerkschaftsgruppe. Gewerkschaftliche Grundorganisationen untergliederten sich, wo möglich, in G. von 10 bis 30 Kollegen. Diese nach dem Produktionsprinzip (Schichten, Brigaden, Aggregate) zusammengestellten kleinsten FDGB-Einheiten dienten laut Satzung dazu, „allen Gewerkschaftsmitgliedern eine aktive Beteiligung am Gewerkschaftsleben zu ermöglichen.“ An der Spitze von G. standen Vertrauensleute. Als weitere Gruppenfunktionäre waren der Kulturobmann, der Bevollmächtigte der Sozialversicherung, der Arbeitsschutzobmann, der Sportorganisator und bei Bedarf ein Jugendvertrauensmann in offener Abstimmung zu wählen. Der Vertrauensmann als oberster Gruppenfunktionär hatte monatlich zur Mitgliederversammlung einzuberufen. „Basis, Pulsschlag und Gewissen unserer Organisation“ seien die ca. 300 000 G., hieß es in einer FDGB-Anleitung für Vertrauensleute. Die gegen Ende der 70er Jahre in der FDGB-Monatsschrift nachzulesende Kritik eines BGL-Mitglieds an deren Mitgliederversammlungen ließ auf eine ungenügende Verankerung, einen schwachen Puls und ein schlechtes Gewissen schließen: Es stellten sich demnach der Mitgliederversammlung „viele sogenannte subjektive und objektive Faktoren […] oftmals […] in den Weg, wie zum Beispiel ungenügende Vorbereitung auf das Thema seitens der Kollegen, des Zirkel- oder Versammlungsleiters; mangelhafte Pünktlichkeit der Teilnehmer; ungenügende Mitarbeit während der Versammlung und der Dreischichtrhythmus.“
U.G.