FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Delegiertenkonferenz. Als höchstes Organ auf allen FDGB- und IG/Gew.-Ebenen - außer bei den gewerkschaftlichen Grundorganisationen, die Mitgliederversammlungen abhielten - sah die Satzung des FDGB D. vor, die in direkter, geheimer Wahl die Mandatsträger für die jeweils nächsthöhere Delegationsstufe bestimmten und die territorialen Vorstände des FDGB und der IG/Gew. wählten. Alle zweieinhalb Jahre waren auf dieser Delegationsleiter zunächst Kreisdelegiertenkonferenzen, dann Bezirksdelegiertenkonferenzen (BDK) bzw. bis 1952 die Landesdelegiertenkonferenzen (LDK) sowohl des FDGB als auch der IG/Gew. abzuhalten. Alle fünf Jahre fanden überdies Zentraldelegiertenkonferenzen (ZDK) der IG/Gew. und - als formal höchstes FDGB-Organ - der FDGB-Kongress als umfassendste D. statt.
U.G.