FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Kommissionen des Bundesvorstands. Die Bildung von Kommissionen bei den Vorständen des FDGB, in die neben Vorstandsmitglieder auch ehrenamtliche Gewerkschafter (bzw. Funktionäre der regionalen Leitungen) gewählt werden konnten, sah bereits die vorläufige Satzung von 1946 vor. Die Satzung von 1947 siedelte die Kommissionen bei den HA an. Sie sollten sich aus Vertretern der LV des FDGB und der ZV der IG/Gew. zusammensetzen und den BuV in seiner Arbeit unterstützen. Spätere Satzungen erwähnen die Kommissionen nicht mehr.
Gemäß Satzung wurden vom FDGB-Kongress ihm direkt verantwortlich die Zentrale Revisionskommission (ZRK) (1947-90), die Beschwerdekommission (1947-55), die Schiedskommission (1947-55, erneut eingerichtet 1990) und die Pressekommission (1947-50) gewählt. Wirkliche Bedeutung erlangte von ihnen nur die ZRK, die damit als satzungsgemäßes Organ neben den BuV trat. Diese Stellung konnte sie jedoch in der Praxis nur bedingt durchsetzen.
Die Beschwerdekommission war zuständig für Ausschlussverfahren und für die Regelung von Streitfällen sachlicher und persönlicher Art. Der 4. FDGB-Kongress 1955 beschloss, die Entscheidung über Beschwerdefälle in letzter Instanz den ZV der IG/Gew. zu übertragen. Für Widersprüche gegen Entscheidungen der Verwaltung der Sozialversicherung wurde die Beschwerdekommission für Sozialversicherung eingerichtet. Die ZRK wurde mit der Kontrolle über die ordnungs- und fristgemäße Bearbeitung von Eingaben und Beschwerden durch die gewerkschaftlichen Vorstände beauftragt. Die Entscheidung über einen Ausschluss aus dem FDGB traf nach der neuen Satzung von 1955 die zuständige Gewerkschaftsmitgliederversammlung. Sie bedurfte der Bestätigung durch die übergeordnete Leitung. Die Schiedskommission war für die Klärung von Streitigkeiten zuständig, die sich aus der Abgrenzung der Organisationsbereiche der IG/Gew. ergaben (Grenzstreitigkeiten). Der Vorsitz wurde dem Leiter der HA Organisation, später der Abt. Organisation übertragen. Grenzstreitigkeiten wurden abschließend vom BuV entschieden. Eine Beteiligung der gewählten Schiedskommission an der Bearbeitung ist nicht nachweisbar.
Die Pressekommission sollte am Aufbau der Gewerkschaftspresse mitwirken und Beschwerden gegen die Presseorgane des FDGB bearbeiten. Sie ist jedoch nie nachweisbar wirksam geworden.
Die Konferenz des BuV, die gemeinsam mit dem ZV der IG Metall am 14./15.7.1951 in Chemnitz durchgeführt wurde, befasste sich mit den organisator. Konsequenzen für die BGO nach der Abschaffung der Betriebsräte. Sie strukturierte die BGO in AGO und Gewerkschaftsgruppen entsprechend der Betriebsstruktur. Gleichzeitig wurde festgelegt, welche Kommissionen bei den BGL und AGL gebildet werden sollten und die Möglichkeit eingeräumt, bei Bedarf weitere Kommissionen zu schaffen. In den Kommissionen sollten gewählte Mitglieder der Leitung und weitere berufene Gewerkschaftsmitglieder arbeiten.
In der Folge wurden auch bei den Vorständen bis hin zum BuV Kommissionen nach dem gleichen Prinzip vorgesehen. Die K.d.B. setzten sich vorwiegend aus den Mitgliedern und Kandidaten des BuV zusammen. Hinzugezogen wurden erfahrene Gewerkschafter, Staatsfunktionäre, Fachleute und Wissenschaftler. Den Vorsitz führte i.d.R. der für das jeweilige Gebiet zuständige Sekretär des BuV. Die Kommissionen sollten bei der Vorbereitung von Beschlüssen mitwirken und Erfahrungen aus der praktischen Gewerkschaftsarbeit vermitteln. Die Abt. des BuV sollten die Kommissionen unterstützen, indem sie die erforderlichen Informationen bereitstellten. Zur Geschäftsführung bedienten sie sich daher der jeweiligen Büros der Sekretäre bzw. der Abt.
Die Zusammensetzung der Kommissionen wurde in der Regel auf der zweiten Sitzung des BuV beschlossen. Neben den regulären Kommissionen wurden bei Bedarf weitere Kommissionen gebildet, die z.T. kurzzeitig, z.T. auch über längere Zeiträume existierten.
Schwer einzuordnen sind die Leitungsorgane, die im Zusammenhang mit dem Neuen Ökonom. System der Planung und Leitung (NÖSPL) kurzzeitig ins Leben gerufen wurden. Um die sogenannte „Leitung nach dem Produktionsprinzip“ zu verwirklichen, wurden ressortübergreifend das Büro für Industrie und Bauwesen, das Büro für Landwirtschaft und die Ideolog. Kommission gebildet. Der FDGB schloss sich damit den Strukturänderungen an, die im Apparat des ZK der SED im Zusammenhang mit den Beschlüssen des VI. Parteitages der SED Anfang 1963 vorgenommen wurden. Das Experiment endete noch im gleichen Jahr. 1964 wurden diese Organe durch die Kommission für Wirtschaftspolitik, die Kommission für Landwirtschaft und die Kommission für Propaganda, Agitation, Presse ersetzt.
Bestimmend für die Leitungsstruktur der 60er Jahre wurde der Beschluss der 2. Tagung des BuV vom 11.-13.3.1964. Um die unmittelbare Leitung der Gewerkschaftsarbeit durch das Präs. des BuV zu stärken, wurden die vom jeweiligen Präsidiumsmitglied geleiteten Kommissionen, erweitert durch ehrenamtliche Gewerkschaftsfunktionäre, Vertreter anderer Organisationen und staatlicher Organe, zu ständigen Organen, die direkt in die Vorbereitung und Kontrolle der Beschlüsse einbezogen wurden. Ihnen wurden die jeweiligen Fachabt. oder Arbeitsgruppen des BuV zugeordnet.
Unterschieden wurden K.d.B. wie die nun Kommission für Arbeit, Löhne, Wettbewerb genannte Wirtschaftskommission, die Landwirtschaftskommission, die Kommission für Bildung und Kultur sowie für Sozialpolitik, die Rechtskommission, die Frauenkommission, die Jugendkommission (zunächst als Jugendausschuss bezeichnet), der Zentrale Rat der Sozialversicherung und die Beschwerdekommission der Sozialversicherung.
Als Kommissionen des Präs. des BuV galten die Westkommission und die Internationale Kommission, die Kommission für Betriebe mit staatl. Beteiligung und Privatbetriebe, die Feriendienstkommission und der Arbeitskreis verdienter Gewerkschaftsveteranen. Mit den 1968 beschlossenen „Grundsätzen der wissenschaftlichen Leitungstätigkeit des FDGB“ wurde dann die alte Struktur im Wesentlichen wieder hergestellt.
K.K.