FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Westkommission des Präs. des BuV (1962-72). Mit dem Beschluss des Sekr. des BuV vom 12.3.1962 wurden auf allen Leitungsebenen (obwohl sich der Beschluss zunächst auf die BGL bezog) Kommissionen für Arbeiterfragen in Westdeutschland gebildet. Sie sollten die Einflussnahme des FDGB auf und in der BRD (s. Westarbeit) verstärken und zugleich die gegen die Politik des DGB gerichtete Propaganda unter den Mitgliedern des FDGB inhaltlich entsprechend den vom Institut für Gewerkschaftspolitik in Westdeutschland erarbeiteten Argumentationen koordinieren.
Als Teil der von der SED angestrebten Wirtschaftsreformen des NÖSPL kam es in den Jahren 1963-65 zu kurzlebigen Strukturveränderungen im BuV, mit denen die Leitungslinien gestrafft und Gewerkschaftsfunktionäre aus den verschiedenen Leitungsebenen unmittelbar in die Arbeit des BuV einbezogen wurden. In diesem Zusammenhang wurde die Kommission des BuV für Arbeiterfragen in Westdeutschland zu einem Leitungsorgan des Präs., der W., umgebildet.
Die W. wurde vom zuständigen Sekretär für Westarbeit geleitet. Ihm stand dafür das Büro für Arbeiterfragen in Westdeutschland zur Verfügung, das aus der gleichnamigen Abt. hervorgegangen war. Ihm war weiterhin das Institut für Gewerkschaftspolitik in Westdeutschland unterstellt.
Nach dem Beschluss des Sekr. des BuV vom 25.5.1965 setzte sich die W. aus Mitgliedern des BuV, der Präs. der IG Metall und der Gew. Wissenschaft, dem Ltr. des Büros für Arbeiterfragen in Westdeutschland, Vertretern der Tribüne, des Neuen Deutschland und des Deutschlandsenders, der Hochschule der Deutschen Gewerkschaften „Fritz Heckert“ sowie weiteren wissenschaftlichen Instituten zusammen. Die W. hatte die Aufgabe, Erfahrungen und Probleme der Gewerkschaftsarbeit in der BRD zu studieren und dem Präs. Vorschläge zu unterbreiten, wie der FDGB darauf reagieren sollte. Sie hatte das Recht, ständige oder zeitweilige Arbeitsgruppen zu bilden.
Eine dieser Arbeitsgruppen war die Arbeitsgruppe Verbindungen, die die Kontakte in die BRD unterhielt. Sie ging im Mai 1965 in die Westabt. II ein.
Mit dem Beschluss des Sekr. vom 9.2.1972 wurde die Westarbeit wieder auf die beiden Westabt. I und II konzentriert, schließlich mit der Auflösung der Westabt. II im Mai 1978 auf eine Westabt. Eine W. wurde nicht mehr gebildet.
K.K.