FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Gewerkschaftsmitgliederversammlung. Eine G. war laut Satzung des FDGB alle zweieinhalb Jahre in den GO abzuhalten, um die jeweilige Gewerkschaftsleitung zu wählen (BGL, AGL etc.). Zudem hatte in den Gewerkschaftsgruppen auf Einladung des Vertrauensmannes monatlich eine G. stattzufinden. Auf dieser ging es - stark ritualisiert - um die Unterbreitung von Vorschlägen der Mitglieder, die Beantwortung von Fragen, den Erfahrungsaustausch, vor allem aber um die Erläuterung von Partei-, Staats- und FDGB-Beschlüssen und die Festlegung eigener Aufgaben.
In den 80er Jahren wurde geraten, dass bei Einladungen zu solch einer G. „freundliche Formulierungen benutzt werden […]. Der mitunter noch anzutreffende Zusatz >Erscheinen ist Pflicht!< beeindruckt ohnehin niemanden.“ Als vorbildlich stellte es diese FDGB-Broschüre heraus, „dass die Einladung in einer Umlaufmappe kursiert, in der die Mitglieder die Kenntnisnahme durch ihre Unterschrift bestätigen.“ Damit wurde die Ausrede ausgeschlossen, man habe von der Mitgliederversammlung nichts gewusst. Die mehr als 85% der FDGB-Mitglieder, die nach FDGB-Auskunft einmal im Monat zur G. gingen, taten dies offenkundig mit wenig Enthusiasmus.
U.G.