FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Landesvorstände des FDGB (1945-52). Mit Befehl Nr. 2 der SMAD vom 10.6.1945 wurde in der SBZ die Bildung von „antifaschist.-demokrat.“ Parteien und Gewerkschaften zugelassen. In vielen Orten konstituierten sich Vorbereitende Ausschüsse zur Gründung freier Gewerkschaften. Ihre Mitglieder kamen aus den verschiedenen Richtungsgewerkschaften vor 1933. Die Tätigkeit der Ausschüsse war zunächst örtlich beschränkt. Jedoch verstanden sich die Ausschüsse in den Landeshauptstädten zugleich als provinzielle Landesleitungen des FDGB. Sie förderten den Aufbau von Betriebs-, Orts- und Kreisorganisationen nach dem Organisationsplan des Vorbereitenden Gewerkschaftsausschusses für Groß-Berlin. Damit entstand der FDGB überall als Einheitsorganisation, in der nicht nur alle Gewerkschaftsmitglieder in einem Betrieb der gleichen IG, sondern auch die IG den Organen des FDGB zugeordnet waren.
Im Juli/Aug. 1945 fanden in der Mehrzahl der Länder Delegiertenkonferenzen statt, auf denen sich die Landes- bzw. Provinzialorganisationen des FDGB konstituierten. (Bis 1947 hatten die späteren Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt noch den Status ehemaliger preußischer Provinzen.) Die Konferenzen bestätigten die Programme für die gewerkschaftliche Tätigkeit und die Mitglieder der Vorbereitenden Ausschüsse als vorläufige LV.
Vor der 1. Allg. Delegiertenkonferenz des FDGB für die SBZ (dem 1. FDGB-Kongress) im Febr. 1946 fanden von Dez. 1945 bis Jan. 1946 die ersten regulären LDK statt.
Nach der Satzung des FDGB wählten die LDK die LV in einer Stärke von 45 Mitgliedern. Diese bestimmten aus ihrer Mitte den 1. und den 2. Vors. sowie den Geschäftsführenden Vorstand (1946 noch Geschäftsführender Ausschuss genannt). Dieser umfasste zunächst einschließlich der Vors. 9-13 Mitgl., ab 1947 27 von der LDK gewählte Mitgl. und die Landesvors. der 18 IG/Gew. Dabei setzte die KPD von Anfang an ihre Dominanz durch. Sie stellte in allen Ländern die 1. Vors., die 2. Vors. gehörten der SPD an. In Brandenburg und Sachsen wurden auch 3. Vors. gewählt, ein CDU- bzw. ein KPD-Mitgl. Ab 1950 war laut Satzung nur noch ein Vors. und ein stellv. Vors. vorgesehen.
Der LV hatte die Aufgabe, die Tätigkeit aller Gewerkschaftsorganisationen des Landes zu koordinieren sowie die Vorstände der IG/Gew. anzuleiten und zu kontrollieren. Ihr hauptamtl. Apparat entsprach im Wesentlichen der Gliederung des Apparats des BuV, was schnell zu einer starken zahlenmäßigen Aufblähung führte.
Mit der staatlichen Neugliederung der DDR in Bezirke im Juli 1952 lösten sich die LV auf, nachdem sie auf Beschluss des Sekr. des BuV aus ihren Reihen als vorläufige Leitungsorgane die Bezirksorg.-Komitees für die künftigen Bezirksorg. gebildet hatten. 1953 wurden dann die BV gewählt.
K.K.

Landesvorstand des FDGB Brandenburg (1945-52)
Landesvorstand des FDGB Mecklenburg (1945-52)
Landesvorstand des FDGB Sachsen (1945-52)
Landesvorstand des FDGB Sachsen-Anhalt (1945-52)
Landesvorstand des FDGB Thüringen (1945-52)

FDGB Groß Berlin (1945-53)