FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Verwaltung der Sozialversicherung (1946-90). Bis 1951 waren die Sozialversicherungsanstalten (SVA) der Länder Träger der Sozialversicherung (SV) in der SBZ bzw. der DDR. Für die Zusammenarbeit mit den SVA und die Anleitung der Obleute für SV (s. Bevollmächtigter der SV) in den Betrieben bestand in der HA Sozialpolitik ein Referat SV. Mit der VO über die SV vom 26.4.1951 wurde die Leitung der SV auf die Gewerkschaften übertragen. Damit trat an die Stelle der SVA eine mit der Bildung des Zentralrats der SV und der Zentralverwaltung der SV bereits im Dez. 1949 vorgezeichnete zentralisierte Struktur. Das Ministerium für Arbeit behielt ein Aufsichtsrecht über die gewerkschaftlich geleitete SV, die auch weiter durch staatliche Rechtsnormen geregelt wurde. Die innere Organisation und Geschäftsführung beruhten auf dem vom BuV des FDGB mit Zustimmung des Min. für Arbeit beschlossenen Statut der SV. Der Haushalt der SV war Teil des Staatshaushalts der DDR, der FDGB durfte die ihm bereitgestellten Mittel nur für Zwecke der SV verwenden. Das Vermögen der SV war als ein Sondervermögen zu verwalten und ging nicht in das Vermögen des FDGB ein.
Das Referat SV der HA Sozialpolitik ging nach der Umgestaltung der Organe des FDGB im Mai 1949 zunächst in die Abt. Sozialpolitik, 1950 in die Abt. Wirtschaft und Sozialpolitik über. Die mit der Übernahme der SV durch den FDGB verbundenen Aufgaben wurden ab 1952 einem eigenen Büro für SV übertragen, für das im Sekr. des BuV Grete Groh-Kummerlöw zuständig war.
Mit der VO über die SV der Arbeiter und Angestellten vom 23.8.1956 wurden mit dem Zentralrat der SV die Reste der Selbstverwaltung der SV beseitigt. Die Ltg. oblag nun ausschließlich den gewerkschaftlichen Vorständen. Die Verwaltung der SV wurde als Abt. des BuV betrachtet, bildete aber weiterhin eine selbständige Org.- und Wirtschaftseinheit, die von einem Direktor geleitet wurde. Sie war jurist. Person. In allen Fragen der Geschäftsführung gab es eine zusätzliche Leitungslinie vom Direktor der Verwaltung der SV beim BuV zu den Bezirks- und Kreisdirektoren. Die Verwaltung verfügte über ein eigenes Rechenzentrum in Leipzig. Die seit 1951 geltenden Grundsätze der Vermögensverwaltung und Haushaltsführung der SV blieben unverändert.
Mit der Eingliederung der Verwaltung der SV in den Apparat des BuV entfiel die Notwendigkeit einer besonderen Abt. SV. Im Sekr. des BuV war 1957-63 Kurt Meier für die SV zuständig, ihm folgte bis 1989 Fritz Rösel.
Bereits am 21.3.1990 traf der Geschäftsführende Vorstand des Gewerkschaftlichen Dachverbandes FDGB vorläufige Regelungen für die SV, mit der die Eigenständigkeit der Verwaltung der SV hergestellt und Schritte zur Umwandlung in eine einheitliche Anstalt des öffentlichen Rechts für die Kranken-, Renten- und Unfallversicherung eingeleitet wurden.
Mit dem Gesetz über die SV vom 4.7.1990 wurde die SV der Arbeiter und Angestellten und die SV bei der Staatlichen Versicherung der DDR zu einem gemeinsamen Träger der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung in Form einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zusammengeführt. Der Haushalt wurde vom Staatshaushalt getrennt. Alle dem FDGB in Rechtsvorschriften übertragenen Rechte und Pflichten wurden auf die Körperschaft überführt.
K.K.