FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Kommissionen (der BGL). Zur Behandlung von Einzelfragen ihres Aufgabenbereichs waren BGL (wie auch KV und BV) aufgefordert, K. zu bilden. Die in den 80er Jahren vom BuV herausgegebene Schriftenreihe Die K. der BGL führt in 16 Heften folgende K. auf:
- K. Agitation und Propaganda
- K. Arbeit und Löhne
- Arbeitsschutzk.
- Feriendienstk.
- Finanzk.
- Frauenk.
- Jugendk.
- Kinderk.
- K. Kultur und Bildung
- Küchenk.
- Kurk.
- Neuereraktiv
- Rechtsk.
- K. Sozialpolitik
- Rat für Sozialversicherung
- Wohnungsk.

Das Handbuch für den Gewerkschaftsfunktionär von 1952 weist noch etliche andere K. auf:
- K. für Aktivisten und Wettbewerb
- K. für Rationalisierungs- und Erfindungswesen
- Schulungsk.
- Kaderk.
- K. für Arbeiterversorgung
- K. für Lohnfragen in den Privatbetrieben
- K. für gewerkschaftliche Betriebskontrolle in Privatbetrieben.
Zudem wurden auch Instruktionen zur Bildung von zeitweiligen K. gegeben.
Das Handbuch von 1955 nennt noch:
- K. für Produktionsmassenarbeit,
- K. für Versorgungsfragen.
Dafür waren etliche der 1952 noch genannten weggefallen.
Ohnehin war keineswegs jede BGL verpflichtet, sämtliche dieser K. einzurichten. Sie sollte das laut Satzung „in eigener Verantwortung, entsprechend der Struktur und Größe ihrer BGO“ abwägen. So waren Anzahl und Arbeitsbereiche der unter Vorsitz eines BGL-Mitgliedes ehrenamtlich tätigen K. von Betrieb zu Betrieb verschieden. Eine Küchenk. wurde etwa nur gebildet, wenn die BGL sie für notwendig hielt; dasselbe galt für die meisten anderen K.-Typen. Jugendk. wurden hingegen grundsätzlich geschaffen, sobald 30 oder mehr jugendliche FDGB-Mitglieder im Organisationsbereich der BGL arbeiteten (s.a. Jugendvertrauensleute). Eine bei der Vergabepolitik nicht unbedeutende Wohnungsk. zu unterhalten, war jeder BGL angeraten. Der Umfang von BGL-K. schwankte zwischen fünf und mehr als 20 Mitglieder, die nicht immer - wie etwa Richter und Staatsanwälte in Rechtsk. - Betriebsangehörige sein mussten und auch Mitglieder der Betriebsleitung sein konnten.
Auch AGL konnten K. bilden.
Insgesamt haben (1982) fast 600 000 Personen BGL-K. angehört. Es kamen aber, gerade im Kultur- und Bildungsbereich, K. vor, „die nur auf dem Papier existieren“, wie eine DDR-Quelle preisgab.
U.G.