FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Feriendienst. Der F. des FDGB wurde am 20.3.1947 mit dem Ziel gegründet, als Reisemittler im Sozialtourismus aufzutreten. Das bedeutete, Ferienreisen anzubieten, „deren Preisniveau so niedrig ist, dass es nicht zu einem Faktor wird, der die Teilnahme am Tourismus verhindert“ (M. Grossmann). Mit dieser Idee knüpfte der FDGB an sozialtourist. Vorstellungen der deutschen Arbeiterbewegung in der Weimarer Republik (z.B. Naturfreunde-Bewegung seit 1895), den gewerkschaftlichen Tourismus in der UdSSR vor 1945 (z.B. Recht auf Erholung seit 1936 in der Verfassung der UdSSR) aber auch - ohne diesen Bezug zu erwähnen - an die KdF-Reisen des NS (z.B. Pauschalreisen, Hochseefahrten) an.
Die Sinnhaftigkeit eines vom FDGB geleiteten F. ergab sich in der DDR aus verschiedenen gesetzlichen Grundlagen, die die weitere Entwicklung ermöglichten. Diese waren (a) das in der Verfassung der DDR verankerte Recht auf Urlaub zur Reproduktion der Arbeitskraft, (b) die in Art. 44 der Verf. und im AGB verankerte Monopolstellung des FDGB und (c) die Vorrangstellung gemäß Beschlüssen des SED-Politbüros, des BuV des FDGB und des MR der DDR vor Gesetzen.
Die nur für FDGB-Mitglieder gegebene Möglichkeit, einen Ferienplatz zu erhalten, konnten nahezu alle Erwerbstätigen wahrnehmen, waren doch ca. 97% (1989) organisiert. Häufig wurden dabei die staatlich subventionierten Sozialleistungen, insbesondere der F., als Eintrittsgrund genannt.
Der 1947 gegründete F. konnte sich zunächst auf wenige Erholungsheime und Betten in Privatquartieren stützen. Aber bereits in den ersten Jahren war es möglich, 17 500 Urlaubern eine Reise anzubieten. 1948 übergab die SMAD enteignete Gebäude, darunter auch Villen und Schlösser an den F., um die Bettenkapazitäten zu erhöhen. Mit einer Orientierung auf Erholungsaufenthalte in idyll. Landschaft reagierte der F. in den 50er Jahren auf den Wunsch nach „heiler Welt“. Die nötigen Kapazitätserweiterungen wurden dabei z.T. mit unlauteren Mitteln wie der „Aktion Rose“ durchgesetzt. Der F. steuerte damit auch dem geringer werdenden Bettenangebot privater Vermieter entgegen. Diese vermieteten aufgrund höherer Einnahmen bis 1974 - danach unterband der FDGB dies durch Vorgabe von Einheitspreisen im Beherbergungsgewerbe - bevorzugt an Betriebe oder das Reisebüro der DDR. Ein wirklicher Zuwachs aber gelang dem F. erst ab 1973, auch durch den Beschluss des SED-Politbüros, einen Großteil der Plätze in sieben der Interhotels der DDR dem F. zur Verfügung zu stellen. Im Sinne des angestrebten Angebotsmonopols war der F. seit 1979 auch für die Ltg. und Planung des betrieblichen Erholungswesens verantwortlich, so dass in späteren Schriftstücken mit der Bezeichnung Gewerkschaftstourismus das Betriebserholungswesen oft eingeschlossen ist. Aufgrund des organisator. Umfangs des F. wurde Anfang der 70er Jahre die Idee eines vom FDGB unabh. F. entwickelt. Diese wurde aber bereits 1974/75 vom BuV klar zurückgewiesen und eine Umstrukturierung innerhalb des FDGB verordnet. Eine neue Qualität gewann der F. 1971 mit der Direktive des VIII. SED-Parteitages. Die Vorgabe lautete, das Erholungswesen „entsprechend der Sozialpolitik […] weiterzuentwickeln. Für die Weiterentwicklung des F. der Gewerkschaften werden die staatlichen Investitionen erhöht.“ In den nächsten Jahren entstanden durch den seit 1973 zum „Haupterholungsträger“ erklärten F. in diesem Sinne zahlreiche Unterkünfte, Gaststätten und Sportanlagen. Die Direktiven der SED-Parteitage von 1976, 1981 und 1986 orientierten sich i.d.R. an den Vorgaben aus dem Jahr 1971, d.h. den Forderungen nach Modernisierung, Erhalt und Neubau, besserer Kapazitätsauslastung und gastronom., kultureller und sportlicher Betreuung. In den 80er Jahren gewann die Berücksichtigung von (kinderreichen) Familien im Gewerkschaftstourismus eine herausragende Bedeutung. Infolge der Reorganisationen im Gewerkschaftswesen im Rahmen der friedlichen Revolution 1989 wurde am 5.3.1990 (6.7.1990 Gesellschaftervertrag) die FEDI GmbH i.G. mit Sitz in Berlin gegründet, die die 695 Erholungsheime des FDGB - einschließlich Pachtheime und Heime in Interessengemeinschaft mit Betrieben - übernahm.
Der F. bot seinen Urlaubern ein Paket aus Unterkunfts-, Verpflegungs- und Betreuungsleistungen an. Die Beförderung gehörte nicht zum Leistungsumfang, konnte allerdings über die DR um ein Drittel ermäßigt gebucht werden. Die Mehrzahl der Reisen führte ins Inland. Auslandsreisen ergaben sich durch die geringen Kontingente an Reisen auf den Urlauberschiffen sowie durch Scheckaustausch mit Gewerkschaftsorganisationen anderer sozialist. Länder. Die Unterbringung erfolgte in Ferienheimen oder vertraglich gebundenen Kapazitäten, in einigen Fällen auch in Hotels und Interhotels.
Der organisator. Aufbau des F. folgte mit BuV, BV, KV und BGL/AGL dem Territorialprinzip. Dabei arbeiteten auf höchster Ebene nur angestellte Mitarbeiter, sonst auch ehrenamtliche Funktionäre. Der FDGB bildete seine Mitarbeiter an 14 Standorten selbst aus (s.a. Schulungswesen). Die Führungskräfte rekrutierte der F. meist aus Fach- (FS) und Hochschulen (HS), z.B. der Hochschule der Deutschen Gewerkschaften „Fritz Heckert“, der HS für Ökonomie, der HS für Verwaltung oder der FS für Gastronomie Leipzig. Beim FDGB-BuV, Abt. Feriendienst wurde das gewerkschaftliche Erholungswesen zentral geplant. Das Präs. des BuV erarbeitete jährlich die Grundsätze zur Verteilung der Reisen. Das Sekr. des BuV legte den Verteilerschlüssel und die Vergabezahlen fest. Die BV verteilten die Angebote auf die KV und unterstützten die ehrenamtlich arbeitenden Bezirks-Ferienkommissionen bei der Verteilung und Auslastung der Plätze. Dies wiederholte sich bei den KV, die für die Weitergabe an die GO zuständig waren. Die BGL/AGL schließlich übernahmen die Bekanntmachung und Information über die Reisen. Sie nahmen die Anträge der mind. seit einem Jahr im FDGB organisierten Beschäftigten für sich und ggf. den Partner und die Kinder entgegen und berieten sie nach den vorgegebenen Kriterien. Antragsberechtigt waren weiterhin Berufsanfänger und Lehrlinge unabh. von der Dauer der Mitgliedschaft, durch Studium oder Grundwehrdienst ruhende Mitglieder und seit Mitte der 70er Jahren auch Rentner, wenn sie FDGB-Mitglieder waren. In Gesprächen mit den Antragstellern seitens der Ferienkommission wurde versucht, Reisewünsche und -angebote in Einklang zu bringen. Die BGL/AGL entschied über die Zuteilung, händigte den Ferienscheck aus und trug die Leistung in das FDGB-Mitgliedsbuch ein, um einen Überblick über die vom jeweiligen Mitgl. bereits erhaltenen gewerkschaftliche Leistungen zu erhalten. Der Ferienscheck wurde vom Urlauber an die zentrale Einweisungsstelle im Erholungsort gesandt und er erfuhr dort, in welcher Einrichtung die Unterbringung erfolgte. Eine Beschwerde konnte ausschließlich über die Konfliktkommission der BGL erfolgen.
Der FDGB verwendete - zumindest in den 70er und 80er Jahren - den größten Teil seines Beitragsaufkommens für den F. In den 60er Jahren bemühte man sich noch, den F. nach wirtsch. Rechnungsführung zu organisieren, mit der Betonung des sozialpolit. Anspruchs aber wurde diese Idee 1974 endgültig aufgegeben. Die Finanzierung der Reisen erfolgte durch den FDGB, die Urlauber und den Staatshaushalt. Die vom Urlauber zu zahlenden Beträge waren seit 1963 nach verschiedenen Kriterien gestaffelt, jedoch immer so gehalten, dass eine Teilnahme finanziell möglich blieb. Im Laufe der Jahre stieg der Urlauberbetrag verhältnismäßig wenig an und betrug im Durchschnitt rd. 100 Mark. Kinder zahlten einheitlich nur 30 Mark für einen dreizehntägigen Aufenthalt. Die Preise für die Quartiere aber stiegen durch den Investitionsbedarf für die FDGB-eigenen Heime und durch Preiserhöhungen zur Bindung von Privatvermietern. Diese Mehraufwendungen konnten nur an den Staatshaushalt weitergereicht werden, so dass 1989 rd. 550 Mio. Mark direkt und indirekt für den F. aufgewendet werden mussten.
Die Vorzüge eines preiswerten Urlaubsangebots wurden zunehmend durch die Mängel desselben überlagert. Dergleichen gab es viele, seien es (a) der ungeheure Nachfrageüberhang, (b) die Konzentration der Urlaubswünsche auf die nicht gestaffelte Sommerferienzeit, (c) die mangelnde Qualität der Unterkünfte und der Versorgung, (d) die umfangreichen Schließzeiten öffentlicher Gaststätten, (e) die Vernachlässigung der Infrastruktur in den Erholungsorten, (f) die ökolog. Probleme und (g) die Verärgerung über Ungleichheiten in der Vergabe durch den zweiten Wirtschaftskreislauf („Vitamin B“, Tauschhandel).
H.W.