FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Leiter. Sammelbezeichnung für die mit Leitungsaufgaben betrauten staatlichen Funktionäre in Verwaltung und volkseigener Wirtschaft.
Für jeden mit einer Leitungsaufgabe betrauten Funktionär galt grundsätzlich das Prinzip der Einzelleitung. Jedem L. kam unabhängig von seinem konkreten Aufgaben- und Verantwortungsbereich die Aufgabe zu, erstens durch geeignete organisator. Maßnahmen hohe Arbeitsergebnisse sicherzustellen, zweitens auf die ihm unterstellten Werktätigen erzieher. im Sinne ihrer Entwicklung zu sozialist. Persönlichkeiten einzuwirken und drittens die Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen zu verbessern.
F.S.