Zentrale Revisionskommission (ZRK) (1947-90). Die ZRK war ein in der Satzung verankertes Organ. Sie arbeitete eigenverantwortlich auf der Grundlage von Beschlüssen des BuV, seines Präs. und Sekr. Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder wurden auf dem FDGB-Kongress gewählt und waren dem Kongress rechenschaftspflichtig.
Erstmals wurde auf der Sitzung des BuV am 26./27.9.1946 eine Gruppe von drei Revisoren für die Bundeskasse gewählt. Aus ihr ging die 1947 in die Satzung aufgenommene Revisionskommission hervor, deren Aufgabe anfangs auf Kassenprüfungen beschränkt blieb. Nach der Satzung von 1955 wurden ihr darüber hinaus die Kontrolle über die Bearbeitung von Eingaben und Beschwerden der Mitglieder übertragen. Neben den primären Aufgaben zur Prüfung der Einnahmen und Ausgaben und der zweckmäßigen Verwendung der finanziellen Mittel und der Vermögenswerte der Organisation, die der ZRK oblagen, bezeichnete die Satzung von 1963 die ZRK auch als das Kontrollorgan über die Einhaltung der Satzung und der innergewerkschaftlichen Demokratie, der Durchführung der Beschlüsse des Kongresses und des BuV.
Diese herausgehobene Stellung der ZRK, die aus der direkten Verantwortlichkeit gegenüber dem Kongress abgeleitet wurde, stieß beim Sekr. des BuV auf Widerstand. Als der Vors. der ZRK Hans Hünich auf dem erweiterten Kontrollrecht bestand, wurde er auf die - tatsächlich widersprüchliche - Festlegung der Satzung verwiesen, die eine Eigenverantwortlichkeit nur im Rahmen der Beschlüsse des BuV, seines Präs. und Sekr. vorsah.
Nach dem 8. Kongress erfuhren die Stellung und die Aufgaben der ZRK daher durch den Beschluss des Sekr. des BuV vom 17.10.1972 erneut eine Präzisierung, die zugleich eine Einschränkung ihrer bis dahin sehr weitgehenden Vollmachten bedeutete. Danach lag der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit wieder bei der Prüfung der finanziellen Mittel und Vermögenswerte sowie der Eingabenbearbeitung durch die gewerkschaftlichen Organe.
Die Mitgliederzahl der ZRK wuchs von ursprünglich fünf Mitgliedern und fünf Ersatzmitgliedern im Jahre 1947 von Kongress zu Kongress auf schließlich 26 Mitglieder und fünf Kandidaten. Ehrenamtlicher Vors. der ZRK war von 1947-52 der Vors. des FDGB-KV Chemnitz Fritz Buchwald. Ihm folgten, nunmehr is 1989 hauptamtlich:
1952-55 August Reitz
1955-74 Hans Hünich
1974-86 Alfred Wilke
1986-90 Charlotte Bombal
1990 Wolfgang Müller.
Die ZRK führte sowohl regelmäßige Finanzprüfungen in den Bereichen des BuV als auch themat. Prüfungen nach einem festgelegten Kontrollplan durch. Letztere betrafen immer wieder die Vergabe und Abrechnung der Ferienplätze (s.a. Feriendienst), aber auch die Einhaltung der VO über Neuerer, die Organisation der Kinderferienaktion, die Erfüllung von Frauen- und Jugendförderungsplänen und andere gewerkschaftliche Schwerpunktaufgaben. Sie organisierte die fachliche Aus- und Weiterbildung der Mitglieder der Revisionskommissionen der verschiedenen Leitungsebenen.
Die Satzung des Gewerkschaftlichen Dachverbandes von 1990 sah zwar ebenfalls eine Revisionskommission vor, deren Bildung jedoch nicht mehr zustande kam.
K.K.