FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Abt. Sozialpolitik des BuV (1946-89). Angesichts der Kriegszerstörungen und der großen Not der unmittelbaren Nachkriegszeit dehnte der FDGB sein sozialpolit. Wirken weit über den traditionellen Bereich des Arbeiterschutzes hinaus aus. Die 1946 aufgebaute HA 3 - Sozialpolitik - unter der Ltg. des 2. Vors. des BuV, Bernhard Göring, umfasste daher die Referate Sozialfürsorge, Sozialversicherung, Arbeitsschutz, Arbeitseinsatz, Umsiedler, Heimkehrer und Kriegsgefangene sowie ab 1947 den Feriendienst der Gewerkschaften. Zu ihrem Aufgabenbereich gehörten die Wahrung der Rechte von Jugendlichen, Frauen und Schwerbeschädigten, die Berufsberatung und Umschulung, die sozialen Betriebseinrichtungen und Werkküchen und die Wohnraumlenkung. Nach dem 2. FDGB-Kongress 1947 übernahm Erwin Bunzel die Ltg. der HA.
Die HA leitete den Gesundheitsdienst des FDGB, der aber bereits 1952 mit der Neugründung des DRK aufgelöst wurde.
Zur Organisierung unmittelbarer Hilfsmaßnahmen zur Linderung der Not war 1946 die HA - Selbsthilfe - geschaffen worden, die ihre Aufgaben im engen Zusammenwirken mit der HA Sozialpolitik löste. Als Übergangseinrichtung betrachtet, wurde ihre Tätigkeit bereits nach dem 2. FDGB-Kongress 1947 auf die HA Sozialpolitik übergeleitet. Damit übernahm diese von der HA Selbsthilfe auch die Zuständigkeit für die Kleingartenhilfe des FDGB, die aber 1951 als selbständige Organisation aus dem FDGB ausgegliedert wurde.
Die HA Sozialpolitik des BuV wurde bei der Umgestaltung der Organe des FDGB im Mai 1949 zur Abt. S. unter der Ltg. von Grete Groh-Kummerlöw. Sie unterstand Friedel Malter als zuständigem Sekretariatsmitglied. Der Feriendienst der Gewerkschaften wurde als selbständige Abt. aus der Abt. S. ausgegliedert. Nach dem 3. FDGB-Kongress 1950 wurde die Abt. S. mit der Abt. Arbeit und Löhne zur Abt. Arbeit und Sozialpolitik vereinigt, Ausdruck der Missachtung der als reformist. betrachteten Sozialpolitik. Dadurch gerieten selbst die betrieblichen, noch mehr aber die außerbetrieblichen Aufgaben der Sozialpolitik aus dem Blickfeld. Mit der 10. Tagung des BuV vom 31.7./1.8.1952 wurde daher die Zusammenfassung der Abt. wieder aufgehoben. Für die - allerdings auf die betrieblichen Aufgaben reduzierten - Kernaufgaben der Sozialpolitik wurde eine Abt. Arbeiterversorgung/Bau- und Wohnungswesen eingerichtet. Arbeitsrecht und Arbeitsschutz wurden zu selbständigen Abt. Arbeitsrecht und Abt. Arbeitsschutz.
Entsprechend den Beschlüssen der Chemnitzer Org.-Konferenz des BuV waren bereits im Juli 1951 in den Betrieben Kommissionen für Arbeiterversorgung mit der Unterkommission Versorgungsfragen (zur Verteilung von Mangelwaren) und der Küchenkommission gebildet worden. 1953 begann auf Beschluss des Sekr. des BuV die Org. der Arbeiterkontrolle auf dem Gebiet des Handels. 1951 waren weiterhin bei den BGL Betriebswohnungskommissionen (s. Wohnungskommission) gebildet worden, die auf Beschluss des Sekr. des BuV vom 20.1.1954 in Kommissionen für Bau- und Wohnungswesen mit erweiterten Kontrollrechten im Rahmen der Arbeiterkontrolle umgewandelt wurden. Ein weiteres Arbeitsgebiet erwuchs der Abt. Arbeiterversorgung/Bau- und Wohnungswesen 1954 mit der Förderung der Arbeiter-Wohnungsbau-Genossenschaften (AWG) und des individuellen Eigenheimbaus. 1956 kurzzeitig als Büro für Arbeiterversorgung geführt, wurde der Bereich bereits ab 16.9.1957 wieder zur Abt. Zunächst nur in die Sektoren Handel und Versorgung und Bauwesen gegliedert, weiteten sich die Aufgaben insbesondere mit dem gewachsenen Gewicht der Sozialpolitik seit den 70er Jahren aus, so dass die Abt. bereits 1969 wieder in Abt. S. umbenannt wurde. Sie umfasste in den 80er Jahren die Gebiete betriebliche und kommunale Sozialpolitik, Planung der Arbeits- und Lebensbedingungen, Arbeiterkontrolle sowie territoriale Rationalisierung und Umweltschutz.
Nach der Umbildung des FDGB in den Gewerkschaftlichen Dachverband FDGB Anfang 1990 wurde beim Geschäftsführenden Vorstand ein Geschäftsbereich Ökologie und Soziales unter Ltg. von Thomas Müller eingerichtet.
K.K.