Zentralbibliothek der Gewerkschaften (ZBG, 1949-92). In der Diskussion um die Einheitsgewerkschaft spielten geschichtliche Erfahrungen, besonders aus dem 2. Mai 1933, eine zentrale Rolle. Daher schlug Karl Fugger als verantwortliches Vorstandsmitglied für Schulung im FDGB Groß-Berlin bereits am 9.11.1945 vor, eine Kommission zum Studium der Lehren der Geschichte der Gewerkschaftsbewegung zu gründen. Voraussetzung für deren Arbeit sollte die Sammlung des erhaltenen Bibliotheks- und Archivguts sein. Dabei wurde im ehemaligen Buchdruckerverbandshaus in der Dudenstraße (damals amerikan. Sektor) ein umfangreicher Buchbestand aus 1933 beschlagnahmten Gewerkschaftsbibliotheken ermittelt. Fugger erreichte von der US-Militärverwaltung die Freigabe der Bestände und im Austausch mit Vermögensunterlagen aus der Bank der Deutschen Arbeit die Genehmigung zum Transport in das Gewerkschaftshaus Wallstraße (damals sowj. Sektor). Hier wurde sofort mit dem Aufbau einer Bibliothek begonnen. Fugger und Ernst Lemmer vom BuV des FDGB erreichten, dass bis 1947 der Hauptteil der Buchbestände in die Wallstraße überführt werden konnte. Angesichts der zunehmenden polit. Differenzen zwischen den Besatzungsmächten verblieb ein Rest in der Dudenstraße, der später zum DGB gelangte.
Im Dez. 1948 beschloss der Geschäftsführende Vorstand des FDGB Groß-Berlin, die Bibliothek zur ZBG zu entwickeln. Sie wurde daher ab Febr. 1949 dem BuV übergeben. Den Kern der Bibliothek bildeten Statuten, Kongressprotokolle, Geschäftsberichte und Jahrbücher sowie Zeitschriften von Gewerkschaftsorganisationen sowie Verbandsgeschichten und Agitationsschriften. In der Folge sammelte sie alle Publikationen des Verlags Tribüne sowie Drucksachen gewerkschaftlicher Vorstände. Als wissenschaftliche Spezialbibliothek war sie für die Öffentlichkeit zugänglich. Für Publikationen der BRD bestanden jedoch wie in anderen Bibliotheken der DDR rigide Benutzungsbeschränkungen. Der Bestand wuchs bis 1989 auf rd. 180 000 Bände an.
Am 26.6.1964 beschloss das Sekr. des BuV, die ZBG mit dem Archiv des FDGB und der Presseinformation und Dokumentation zu einer Abt. ZBG zusammenzuschließen. 1972 wechselte die ZBG aus der Zuständigkeit des Sekretärs für Agit./Prop. in die des Sekretärs für Kultur. Damit erweiterte sich die Aufgabenstellung. Nach einem kurzzeitigen, dann wieder aufgegebenen Versuch Anfang der 60er Jahre wurde nun die method. Unterstützung der Gewerkschaftsbibliotheken in den Betrieben zum Schwerpunkt der Arbeit. Die ZBG betrieb die Konsultationsstelle für Literaturpropaganda bei den Arbeiterfestspielen und gab method. Materialien für die Gewerkschaftsbibliotheken heraus.
1990 beabsichtigte der Geschäftsführende Vorstand des Gewerkschaftlichen Dachverbandes zunächst, die Einrichtung auch über die Auflösung des FDGB hinaus weiterzuführen. Er beschloss dazu die Errichtung der Johannes-Sassenbach-Stiftung Bibliothek und Archiv der Gewerkschaftsbewegung, die am 1.10.1990 in das Stiftungsregister eingetragen wurde. Da jedoch das erforderliche Stiftungsvermögen nicht zur Verfügung gestellt werden konnte, wurde sie der Vermögensverwaltung des F.D.G.B. GmbH unterstellt. Mit der Novelle zum Bundesarchivgesetz vom 28.3.1992 wurde dann die gesetzliche Grundlage für die Einbringung der Bestände in die Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR im Bundesarchiv (SAPMO) geschaffen. Mit dem Einbringungsvertrag vom Dez. 1992 gingen sie auf die SAPMO über.
K.K.