FDGB-Lexikon, Berlin 2009


HA Lohn- und Tarifwesen (1946-49). Die Bildung der HA 5 - L.-u.T. - unter der Leitung von Max Kiefer verfolgte die Absicht, in der gewerkschaftlichen Lohn- und Tarifpolitik dort fortzufahren, wo 1933 aufgehört worden war. Im Mittelpunkt stand die Vereinbarung neuer Tarifverträge. Dabei war zu berücksichtigen, dass eine Reihe besatzungsrechtlicher Entscheidungen tarifrechtliche und lohnregulierende Maßnahmen betrafen. Sie enthielten sowohl entscheidende Fortschritte wie den Befehl über gleichen Lohn für gleiche Arbeit, aber auch Einschränkungen wie den generellen Lohnstopp. Der Befehl Nr. 61 der SMAD vom 14.3.1947 gab die generelle Erlaubnis, Kollektivverträge in den Betrieben und Verwaltungen der SBZ abzuschließen. Tarifpartner sollten die Gewerkschaften einerseits, die IHK bzw. die HK andererseits sein. Bis Mitte 1948 waren für die wichtigsten Wirtschaftszweige - Landwirtschaft, Bergbau, Metallindustrie, Bauindustrie, Textilindustrie, Chemische Industrie, Zuckerindustrie - neue Tarifverträge abgeschlossen. Der Befehl 234 der SMAD rückte dann die Leistungslohnsysteme in den Vordergrund.
Bei der Umgestaltung des Apparats des BuV im Mai 1949 wurde die HA L.-u.T. mit der HA Wirtschaftspolitik zur Abt. Arbeit und Löhne zusammengefasst.
K.K.