FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Ferienscheck. Der Anspruch auf Leistungen des Feriendienstes wurde aus der Zuteilung eines F. abgeleitet. Dabei handelte es sich um einen nicht übertragbaren Gutschein für Unterkunft, Vollpension und Veranstaltungen, der für einen bestimmten Ort und Zeitraum gültig war. Zudem war unter Vorlage desselben einmal jährlich eine Fahrpreisermäßigung um ein Drittel bei der DR für Hin- und Rückfahrt möglich. Bis 1978 wurden F. per Hand ausgewertet. Seit Einführung der EDV-Verarbeitung erhielt jeder F. eine vierstellige Kennzahl, die Qualitätsstufe, Reisezeit, Reiseziel und Zimmergröße auswies.
Die Verteilung der stets zu knappen F. erfolgte nach Arbeitsleistung, familiärer Situation (besondere Berücksichtigung kinderreicher Familien), Anzahl der bereits erhaltenen Ferienplätze des FDGB und gesellschaftliche Aktivität. Für bestimmte Ziele wurden F. nur als Auszeichnung oder an eng begrenzte Personenkreise vergeben, z.B. für das Interhotel „Neptun“ (Warnemünde).
F. wurden im sog. Scheckaustausch auch zwischen den Gewerkschaften der sozialist. Länder getauscht, so dass in geringem Maße auch Auslandsreisen durch den FDGB angeboten werden konnten.
H.W.