FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Abt. Arbeit und Löhne des BuV (1949-90). Bei der Umgestaltung der Struktur des BuV im Mai 1949 wurden die bisherigen HA Wirtschaftspolitik und HA Lohn- und Tarifwesen zur Abt. A.u.L. zusammengefasst. Sie wurde zunächst von Alexander Starck geleitet, der jedoch auf dem 3. FDGB-Kongress 1950 zum Stellv. des Vors. des BuV aufrückte. 1950 wurde die Abt. A.u.L. kurzzeitig durch den Anschluss der Abt. Sozialpolitik, in der die frühere HA Arbeitsrecht ein Rechtsreferat bildete, zur Abt. Arbeit und Sozialpolitik erweitert, jedoch bereits ein Jahr später wieder aufgeteilt. Der Bereich A.u.L. umfasste nun die drei Abt. Wettbewerbe (ab 1952 Abt. Produktionsmassenarbeit), Löhne und Arbeitsrecht.
Nach dem 4. FDGB-Kongress 1955 wurde der gesamte Bereich A.u.L. unter der Verantwortung eines Sekretärs, Otto Lehmann, wieder stärker zusammengeführt. Zunächst wurden die Abt. A.u.L. und die Abt. Arbeitsrecht ab 20.12.1955 zur Abt. Löhne und Arbeitsrecht vereinigt. Ab 15.9.1956 wurde unter Einbeziehung der Abt. Produktionsmassenarbeit wieder eine Abt. A.u.L. geschaffen. Doch bereits ab 26.1.1959 wurde die Abt. A.u.L. erneut in eine Abt. Wirtschaft und eine Abt. Löhne und Arbeitsrecht aufgeteilt.
Die Abt. Wirtschaft konzentrierte sich vor allem auf die Entwicklung der Wettbewerbsbewegung (s. sozialist. Wettbewerb). Ab 12.11.1960 wurde ihr das Neuereraktiv des BuV eingegliedert, und 1962 die 1958 nach der Auflösung der IG Örtliche Wirtschaft gebildete Kommission für Privatbetriebe. In der Abt. Löhne und Arbeitsrecht weitete sich das Aufgabengebiet Recht durch die Mitwirkung an der Ausarbeitung des GBA von 1961 aus. Auch die gewerkschaftliche Anleitung für die seit 1953 bestehenden Konfliktkommissionen gewann immer mehr Bedeutung. Damit wurde die Einrichtung einer eigenen Abt. Arbeitsrecht erforderlich. Ab 17.9.1962 gab es unter Eingliederung des Sektors Löhne aus der bisherigen Abt. Löhne und Arbeitsrecht wieder eine Abt. A.u.L. Die Ausdehnung der gesellschaftlichen Rechtspflege über das unmittelbare Arbeitsrecht hinaus, an der der FDGB mitwirkte, fand seinen Ausdruck in der Umbenennung der Abt. Arbeitsrecht in Abt. Recht. Die 1962 vorgenommene Aufgliederung in zwei Abt. blieb dann bis 1989 bestehen.
Die Abt. A.u.L. konzentrierte sich vor allem auf die Organisation der sozialist. Wettbewerbe und der Neuererbewegung, zunehmend auch auf die Plandiskussion. Auf dem Gebiet der Lohnpolitik wirkte sie an der Erarbeitung der Wirtschaftszweiglohngruppenkataloge (WLK) und der Rahmenkollektivverträge (RKV) sowie der Orientierungen für die Betriebskollektivverträge (BKV) und der Entwicklung leistungsstimulierender Lohnformen (s.a. Arbeitsmobilisierung) mit.
Nach dem ao. FDGB-Kongress 1990 wurde das Aufgabengebiet dem Geschäftsbereich Tarife-Recht-Wirtschaftsentwicklung des Mitgliedes des Geschäftsführenden Vorstandes Siegfried Sahr zugeordnet.
K.K.