FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Gesundheitsdienst des FDGB (1946-52). Der G. unterstand der HA Sozialpolitik des BuV und nahm Aufgaben des von der Besatzungsmacht nicht zugelassenen DRK insbesondere im Betriebssanitätswesen wahr. Im Zusammenwirken mit den Arbeitsschutzkommissionen entstanden, wuchs er bis 1951 auf rund 26 000 Gesundheitshelfer an. Mit der Neugründung des DRK der DDR 1952 wurde der Gesundheitsdienst des FDGB aufgelöst.
K.K.