FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Wohnungskommission. Die W. war eine Kommission der BGL. Sie setzte sich aus 5-15 Mitgliedern aus allen Bereichen eines Betriebes zusammen. Darunter waren Mitglieder von AWG und Handwerkerbrigaden, Funktionäre der AGL, der Gewerkschaftsgruppen und der Kaderabteilung, Vertreter der Betriebsleitung, Eltern kinderreicher Familien, Ältere, Frauen und Jugendliche. Vorsitzender war ein Mitglied der BGL.
Die W. befasste sich mit wohnungspolit. Aufgaben, die das Ziel hatten, den Werktätigen des Betriebes den benötigten Wohnraum zur Verfügung zu stellen (vgl. Soziale Dienste. Sie beriet in Wohnungsfragen half bei der Wohnungsbeschaffung und wirkte bei Maßnahmen zur Wohnraumlenkung mit. Die Vergabe von Wohnungen erfolgte nach Dringlichkeit, örtlichen Normen, Leistungsprinzip und sozialen Verhältnissen. Zu den weiteren Aufgaben gehörten die Organisation von Wohnungstausch und effektive Nutzung, Erweiterung und Verbesserung von Wohnraum, wobei auf höhere Effektivität bei Modernisierung, Instandhaltung, Um- und Ausbau von Wohnraum eingewirkt werden sollte. Die W. sollte Einfluss auf Gestaltung der Wohnumwelt bei städtebaulichen Planungen nehmen, AWG, Eigenheimbau und notwendige Umzüge unterstützen sowie wohnungspolit. Maßnahmen des Betriebes kontrollieren. Die polit.-ideolog. Arbeit der Kommission bestand in der Popularisierung staatlicher Wohnungspolitik und der Gewinnung von Werktätigen zur aktiven Mitarbeit bei geplanten Vorhaben.
A.W.