FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Abt. Arbeitsschutz des BuV (1946-90). Mit dem Befehl 150 der SMAD vom 29.11.1945 wurden die bisher auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes tätigen staatlichen und öffentlich-rechtlichen Organe durch die Abt. für Arbeitsschutz bei den Ämtern für Arbeit und Sozialfürsorge ersetzt. Oberstes Aufsichtsorgan war die Dt.ZVerw für Arbeit und Sozialfürsorge, ab 1949 das Min. für Arbeit.
Staatliche und gewerkschaftliche Organe arbeiteten beim Arbeitsschutz eng zusammen. Zu diesem Zweck wurde in der HA Sozialpolitik ein Referat Arbeitsschutz-Gesundheitsschutz eingerichtet. Seine Aufgabe war die Anleitung der gewerkschaftlichen Vertreter in den Beiräten bei den Abt. für Arbeit und Sozialfürsorge sowie die Ausbildung und Schulung der Mitglieder der Arbeitsschutzkommissionen und der Arbeitsschutzobleute in den Betrieben. Bei der Umgestaltung der Organe des FDGB im Mai 1949 wurde der Arbeitsschutz zunächst der Abt. Sozialpolitik, ab 1950 der Abt. Arbeit und Sozialpolitik zugewiesen. Mit dem Gesetz der Arbeit von 1950 wurden die Arbeitsschutzkommissionen zu gewerkschaftlichen Organen erklärt, deren Aufgaben durch die VO zum Schutz der Arbeitskraft vom 25.10.1951 weiter ausgedehnt wurden. Sie hatten weitgehende Kontrollrechte auf dem Gebiet des betriebstechn. Arbeitsschutzes. Nach der Auflösung der Abt. Arbeit und Sozialpolitik wurde daher eine eigene Abt. A. gebildet. Sie übernahm auch die Mitarbeiter der Abt. Betriebstechn. Arbeitsschutz im Min. für Arbeit und Berufsbildung.
Auf der Grundlage des Gesetzes über die Vervollkommnung und Vereinfachung der Arbeit des Staatsapparates in der DDR vom 11.2.1958 gingen die staatlichen Kontrollorgane des betriebstechn. Arbeitsschutzes ab 1.4.1958 auf den FDGB über. Die Abt. A. erhielt damit eine Sonderstellung, sie wurde mit der Wahrnehmung staatlicher Aufgaben beauftragt und erhielt das Recht zur Verhängung von Ordnungsstrafen bei Verstößen gegen die Arbeitsschutzbestimmungen. Zur Finanzierung der Arbeitsschutzorgane wurden dem FDGB aus dem Staatshaushalt die erforderlichen Mittel zweckgebunden zugewiesen.
Am 1.3.1990 beschloss der Ministerrat der DDR die Gründung der Staatlichen Inspektion für Arbeitsschutz. Die Abt. A. wurde aus dem FDGB herausgelöst und in die Staatliche Inspektion überführt.
K.K.