FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Plandiskussion. Die P. war eine Form der gewerkschaftlichen Mitwirkung auf allen Ebenen der zentralen Wirtschaftsplanung, die dem Prinzip des demokrat. Zentralismus entsprach.
Die nach den Vorgaben der SED-Führung von den obersten staatlichen Planungsbehörden ausgearbeitete Planaufgabe wurde in einem ersten Schritt dem FDGB-BuV zur Stellungnahme und Diskussion vorgelegt, wobei die anschließenden Erörterungen in den obersten Gewerkschaftsgremien nicht etwa grundsätzliche Alternativen aufzeigen, sondern lediglich Vorschläge zur praktischen Bewältigung der gestellten Aufgaben und möglichst auch zur Überbietung der bisher anvisierten Planziele erbringen sollten. Von den obersten Planungsbehörden wurde die Planaufgabe anschließend für die einzelnen Wirtschaftsbereiche weiter aufgeschlüsselt und dann den verschiedenen Industriezweigleitungen, VVB, Kombinaten und territorialen Planungsinstanzen sowie den Zentralvorständen der Einzelgewerkschaften zur Diskussion im oben erläuterten Sinne übergeben. Die mittleren Planungsinstanzen nahmen daraufhin die Aufschlüsselung der Planaufgaben für die ihnen unterstellten VEB vor und übergaben die Planentwürfe den Betriebsleitungen.
Aufgabe der Betriebsleitung war es, mit Unterstützung der BGL und der Betriebsparteileitung (BPL) für eine breite P. in der Belegschaft zu sorgen, um die Planziele bekannt zu machen, konkrete Vorschläge zur Plandurchführung in den einzelnen Betriebsteilen, Abteilungen und Arbeitsbereichen einzuholen und damit bereits erste Schritte zur Arbeitsmobilisierung für die spätere Umsetzung des Plans einzuleiten. Um allgemeines Interesse an der P. zu wecken, wurden auf den entsprechenden Belegschaftsversammlungen i.d.R. die Lebens- und Arbeitsbedingungen besonders ausführlich angesprochen. Der Betriebsleiter war angehalten, Stellungnahmen und Änderungsvorschläge bei der weiteren Arbeit am Planentwurf auszuwerten, konnte sie mit entsprechender Begründung aber auch ablehnen.
Der P. folgte die Planverteidigung der jeweils untergeordneten gegenüber der nächsthöheren Ebene der Planungshierarchie, bis hinauf zur Staatlichen Plankommission (SPK) beim Ministerrat, der wiederum - nach Billigung des endgültigen Plans durch die SED-Führung, der Volkskammer den Entwurf für das von ihr zu verabschiedende Plangesetz vorlegte, aus dem dann die verbindlichen staatlichen Planauflagen abgeleitet wurden (die meist deutlich höher lagen als die ursprünglichen Planaufgaben).
Die P. galt als wichtige Form der Teilhabe der Werktätigen an der Planung und Leitung der Betriebe und als ein Instrument zur Entfaltung der schöpfer. Masseninitiative. Tatsächlich ging es bei der P. aber vor allem darum, der verbreiteten Tendenz zur Aufstellung „weicher“ Pläne, die mit den verfügbaren Kapazitäten und Ressourcen relativ leicht erfüllbar waren und zur sicheren Zuteilung von Prämien führten, entgegenzuwirken. Letztlich blieb dieses Bemühen ohne Erfolg, denn die P. verkam - auch wenn sie partiell für offene, kritische Aussprachen genutzt wurde - insgesamt immer mehr zu einer bürokrat. Farce.
F.S.