FDGB-Lexikon, Berlin 2009


IG Örtliche Wirtschaft (1955-58).
Organisationsbereich: Beschäftigte der den Abt. Örtliche Wirtschaft bei den Räten der Bezirke und Kreise unterstellten VEB und Kombinate, der Betriebe der Konsumgenossenschaften, in Privatbetrieben der Industrie und des Transports sowie in Handwerksbetrieben. Ausgenommen waren Betriebe der Bau- und Baustoffindustrie, des Handels, der Land- und Forstwirtschaft, des Nahverkehrs und der Bezirksdirektionen Kraftverkehr, Stadtreinigung und Gesundheitswesen.
Organisationsentwicklung: Bereits auf der 14. Tagung des BuV vom 13.-15.8.1953 war die ungenügende Arbeit in den Privatbetrieben sowie auf dem Lande kritisiert worden. Immerhin waren im Bereich der örtlichen Wirtschaft rund 800 000 Gewerkschaftsmitglieder tätig. Die Bildung von DGO und OGO brachte keine wesentliche Veränderung, da sich die IG weiter auf die Großbetriebe konzentrierten. Nachdem der MR der DDR im Nov. 1953 die Schaffung eines Staatssekr. für örtliche Wirtschaft beschlossen hatte, erwog auch der BuV, die Bildung einer IG für die Beschäftigten der örtlichen Wirtschaft einzuleiten. Dem 4. FDGB-Kongress vom 15.-20.6.1955 wurden entsprechende Anträge vorgelegt. Das Präs. des BuV beschloss am 28.7.1955, örtliche Betriebe aus der IG Bau-Holz (nur Holzbetriebe), der IG Metall, der IG Textil-Bekleidung-Leder, der IG Nahrung-Genuss-Gaststätten, der IG Chemie und der IG Transport in die IG ÖW zu überführen. Mit dem Aufbau der IG wurde auf der 20. Tagung des BuV am 20.6.1955 ein Komitee unter Vorsitz von Hans-Georg Löhn beauftragt.
Auf der 1. Sitzung des ZV am 27./28.1.1956 konstituierte sich die IG ÖW. Die 1. und einzige ZDK fand vom 29.-31.3.1957 in Leipzig statt.

Vors. des ZV:
Hans-Georg Löhn (28.1.-15.4.1956)
Rudolf Höppner (15.4.1956-Juni 1958)

Auf der 35. Tagung des ZK vom 6.2.1958 kritisierte die SED die unzulängliche Arbeit der Gewerkschaften. Die Entschließung der Tagung forderte eine straffere Leitung, die sich stärker auf die Unterstützung der GO konzentrieren sollte. Dazu sollten die zentralen Leitungsapparate zugunsten der KV eingeschränkt werden. Entsprechend den Vorschlägen der Zentralen Konferenz des FDGB vom 20./21.2.1958 beschloss die 30. Tagung des BuV am 22.2.1958 Maßnahmen zur Straffung der Leitungsstrukturen. Kleinere IG sollten aufgelöst oder zusammengelegt werden. Die Mitglieder der IG ÖW sollten allmählich wieder in ihre früheren IG zurückgeführt werden. Die KV des FDGB wurden beauftragt, sich stärker auf die Gewerkschaftsorganisationen in der örtlichen Wirtschaft zu konzentrieren.
Mit der 12. Sitzung am 13.6.1958 stellte der ZV seine Tätigkeit ein und gab die Auflösung der IG bekannt. Beim BuV wurde dafür eine Kommission für Privatbetriebe eingerichtet.
Publikationsorgane
K.K.