FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Kommission für Privatbetriebe des BuV (1958-62). In den Privatbetrieben, die in den 50er Jahren noch zahlreich waren, konnte der FDGB nur in geringem Maße Mitglieder und Einfluss gewinnen. Auch die 1955 gebildete IG Örtliche Wirtschaft erreichte keinen grundlegenden Wandel der Situation. Als die SED 1958 Kurs auf die Bildung halbstaatlicher Betriebe und PGH nahm, wurde auf Beschluss der 30. Tagung des BuV am 22.2.1958 die IG Örtliche Wirtschaft wieder aufgelöst und die K.f.P. beim BuV mit der Anleitung und Kontrolle der Gewerkschaftsarbeit in den privaten, halbstaatlichen und Handwerksbetrieben betraut. Bei der Bildung der Abt. Arbeit und Löhne im Jahre 1962 wurde die Kommission als Sektor in die Abt. einbezogen.
K.K.