Kurkommission. In Betrieben, die über ärztlich geleitete Einrichtungen des Betriebsgesundheitswesens (vgl. Gesundheitseinrichtungen im Betrieb) verfügten wurden K. als Kommissionen der BGL gebildet. Mitglieder waren erfahrene Funktionäre, Bevollmächtigte für Sozialversicherung, Mitglieder des Rates für Sozialversicherung sowie Fachleute des Gesundheits- und Finanzwesens.
Die K. entschied über die Vergabe von Kuren an die Werktätigen des Betriebes. Für Werktätige aus Betrieben ohne K. und für nicht-berufstätige Rentner und Familienangehörige war die jeweilige Kreiskommission, für Auslandskuren die Bezirkskommission zuständig.
Zuerst nahm die Kommission eine Vorauswahl zur Kur vor. Für die Auswahl entscheidend waren eine medizin. Beurteilung, die sozialen Verhältnisse, berufliche Anforderungen, die Leistung für die Gesellschaft und Persönlichkeitsmerkmale. Die definitive Entscheidung erfolgte durch einen gemeinsamen Kurvorschlag der BGL und der Betriebsärzte und Ärzte in ambulanten und stationären Gesundheitseinrichtungen. Weitere Aufgaben der K. waren Kurvorbereitung und -nachsorge in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt.
A.W.