FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Finanzkommission. Die F. war eine Kommission der BGL. Sie konnte allerdings auch von AGL und OGL gebildet werden. Die Kommission bestand aus vier bis sechs Mitgliedern und einem Vorsitzenden, der Mitglied der jeweiligen Gewerkschaftsleitung sein sollte.
Die F. war ein Hilfsorgan der jeweiligen Gewerkschaftsleitung und verantwortlich für alle finanzpolit. Aufgaben. Ab 1949 stand den GO jeweils ein bestimmter Prozentsatz der Beiträge zur selbständigen Verwendung auf Grundlage von Beschlüssen und Richtlinien des BuV und der betrieblichen Bedingungen zur Verfügung (vgl. Finanzen). Dafür wurden Gewerkschaftskassen eingerichtet, die von F. verwaltet wurden. Die zur Verfügung stehenden Mittel konnten für folgende Positionen verwendet werden: Bildung, Kultur, Jugendarbeit, Betreuung und sozialist. Erziehung von Kindern, Sport (vgl. Ideologievermittlung und Erziehung), Unterstützungen/Ehrungen (vgl. Auszeichnungen), Urlaub/Erholung (vgl. Feriendienst), Verwaltungsausgaben, Gehälter für Funktionäre im Betrieb und Solidaritätsmaßnahmen (vgl. Solidaritätsfonds; Solidaritätsspende).
Für folgende Aufgabenbereiche war jeweils ein Mitglied der F. zuständig: Beitragskassierung und Vertrieb von Solidaritätsmarken, Fragen der Mitgliedschaft und des Mitgliedsbuches, Buchhaltung, Kassenführung und satzungsmäßige Leistungen. Bei BGL und OGL mit einer Kasse der gegenseitigen Hilfe war deren Vorsitzender ebenfalls Mitglied. Ein weiteres Mitglied war für die Kultur- und Sozialfonds der Handwerksbetriebe der OGL zuständig, sofern diese vorhanden waren.
A.W.