FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Arbeitsschutzkommission (ASK). Die ASK war eine Kommission der BGL. Laut der Wahlordnung für Gewerkschaftswahlen von 1986/87 sollten auch in allen anderen GO ASK gebildet werden. Diese bestanden je nach Betriebsstruktur aus 5-21 Mitgliedern, darunter ein ehrenamtlicher Arbeitsschutzinspektor, ein Arbeitsschutzobmann sowie ein im Gesundheitsschutz und Arbeitsschutz qualifiziertes Mitglied der BGL als Vorsitzender.
Aufgabe der ASK war die Realisierung der Mitbestimmungs- und Kontrollfunktion der BGL im Gesundheits- und Arbeitsschutz. Dazu gehörten die Kontrolle der Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und -vereinbarungen, die Verbesserung des Arbeitsschutzes sowie Planung und zweckentsprechende Verwendung der Mittel für Arbeitsschutz und Arbeitshygiene. Mit der sicheren Gestaltung von Arbeitsplätzen und Produktionsabläufen als Zielsetzung sollte der Bereich des Gesundheits- und Arbeitsschutzes in den sozialist. Wettbewerb integriert werden. Dazu zählten auch die moral. und materielle Würdigung unfallfreier Arbeit, die Organisation von Präventivmaßnahmen wie Schulungen, Antihaverietraining oder Instandhaltung von Maschinen und Anlagen sowie Zustandsanalysen und Bewertung vorhandener Probleme. Außerdem arbeitete die ASK bei der Untersuchung von Arbeitsunfällen mit.
A.W.