FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Kommission Sozialpolitik. Die K.S. war eine Kommission der BGL. Vors. war ein Mitglied der BGL. Die fünf bis zwölf weiteren Mitglieder waren Produktionsarbeiter, Frauen, Vertreter anderer Kommissionen sowie der Veteranen-AGL und der Arbeiterkontrolle.
Die K.S. beschäftigte sich mit sozialpolit. Aufgaben und arbeitete eng mit den anderen BGL-Kommissionen des Betriebes zusammen. Sie unterstützte die BGL bei der Entwicklung und Kontrolle der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen. Dazu gehörten Planung der materiellen Arbeitsbedingungen (vgl. Arbeitsmobilisierung), der gesundheitlichen und sozialen Betreuung, der Arbeiterversorgung, der Kinderbetreuung (vgl. Soziale Dienste), kultureller und sportlicher Aktivitäten (vgl. Ideologievermittlung und Erziehung), des Ferien- und Erholungswesens (vgl. Feriendienst), des Wohnungswesens (vgl. Wohnungskommission) sowie Organisation des Berufsverkehrs. Besondere Betreuung sollte Schichtarbeitern, älteren Werktätigen und Rentnern, Frauen, Müttern, Jugendlichen und Schwerstarbeitern gewährleistet werden. Die K.S. kümmerte sich um die Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen - v.a. aus betrieblichen Fonds (vgl. Kultur- und Sozialfonds). Außerdem wirkte sie hinsichtlich der Aspekte ihrer Aufgabenbereiche bei der Ausarbeitung des BKV mit (vgl. betriebliche Mitwirkung).
A.W.