FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Rechtskommission. Die R. war eine Kommission der BGL. Nach Beschluss der BGL konnten auch von den AGL R. gebildet werden. Die Kommission bestand aus drei bis neun Mitgliedern, darunter v.a. Mitglieder von BGL, Kollektiven der sozialist. Arbeit und gesellschaftlichen Gerichten, Schöffen, Neuerer sowie ein Justitiar. Außerdem sollten Vertrauensleute und Mitglieder anderer Kommissionen einbezogen werden. Leiter war ein Mitglied der BGL.
Die R. war ein die BGL in allen Rechtsfragen beratendes und unterstützendes Organ. Ihre Hauptaufgabe war die Kontrolle der Einhaltung von Gesetzen, Rechtsvorschriften, Beschlüssen und Vereinbarungen. Ein Schwerpunkt der R. bildete die Rechtspropaganda in den BGO. Sie organisierte Weiterbildungen auf dem Gebiet des sozialist. Rechts, bot gewerkschaftliche Rechtsberatung (vgl. Rechtsschutz) an, stellte in arbeitsrechtlichen Verfahren die Interessenvertretung der Werktätigen und wirkte bei Erarbeitung, Änderung, Abschluss und Auflösung von Arbeitsverträgen mit. Ein weiterer Bereich war die Vorbeugung und Bekämpfung von Straftaten, die Erziehung kriminell Gefährdeter und auf Bewährung Verurteilter sowie die Unterstützung bei der gesellschaftlichen Wiedereingliederung Strafentlassener (vgl. Ideologievermittlung und Erziehung). Die Kommission organisierte gewerkschaftliche Rechtskonferenzen und arbeitete in Rechtsfragen mit anderen betrieblichen Einrichtungen und Kommissionen zusammen. Dazu zählte v.a. auch die Anleitung und Unterstützung der Konfliktkommissionen.
A.W.