FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Jugendkommission. Die J. war eine Kommission der BGL, die in GO mit mehr als 30 Jugendlichen gebildet werden sollte. Je nach Betriebsstruktur sollte sie aus 5-21 Mitgliedern bestehen, darunter junge sowie erfahrene Gewerkschaftsmitglieder, junge „Nicht-Organisierte“ (die es allerdings kaum gab; vgl. Mitgliederstruktur und -entwicklung), Lehrlinge, Jugendvertrauensleute, Leiter von Jugendbrigaden und -objekten, Mitglieder von FDJ-Leitungen sowie ein Mitglied der BGL als Vorsitzender.
Die J. war ein beratendes und kontrollierendes Organ der BGL für den Bereich der Jugendpolitik, ohne eigenständige Leitungsfunktion. Zu ihren Hauptaufgaben gehörten die Interessensvertretung der gewerkschaftlich organisierten Jugendlichen, die Pflege eines engen Kontaktes zu jungen Mitgliedern sowie deren polit.-ideolog. Beeinflussung (vgl. Ideologievermittlung und Erziehung). Des Weiteren sollte sie Jugendliche beim sozialist. Wettbewerb, dem Berufswettbewerb der Lehrlinge, der MMM- und Neuererbewegung unterstützen, Jugendbrigaden bilden und diese in „den Kampf um den EhrentitelKollektiv der sozialist. Arbeit“ und um einen revolutionären Ehrennamen“ einbeziehen. Die J. organisierte die sozialist. Wehrerziehung der Lehrlinge und jungen Facharbeiter und beschäftigte sich mit Fragen der Arbeitsleistung, wie Senkung von Ausfallzeiten (vgl. Arbeitsschutz), Krankenstand, Arbeitsunfällen und Erfüllung von Arbeitsnormen (vgl. Arbeitsmobilisierung). Mittels kultureller und sportlicher Aktivitäten sollte die Lebensgestaltung der Jugendlichen beeinflusst werden. Beziehungen zur UdSSR und anderen sozialist. Ländern sollten besonders gefördert werden. Außerdem bestand eine wichtige Aufgabe in der Mitgliedswerbung sowie der Qualifizierung von Nachwuchskadern (vgl. Kaderbildung).
A.W.