FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Feriendienstkommission. Bei den F. (auch Ferienkommission) handelte es sich um auf verschiedenen Verwaltungsebenen bestehende Organe des Feriendienstes des FDGB. Seit 1972 bestanden zusätzlich zu den Abt. Feriendienst beim BuV, den BV und KV des FDGB ehrenamtlich bestellte Bezirks- und Kreiskommissionen. Diese waren für die Verteilung und Auslastung der Ferienplätze, auf Kreisebene zudem für die Umverteilung zurückgegebener Plätze zuständig. In den Grundorganisationen (GO) unterstützten sie die BGL oder AGL, welche die Reiseanträge entgegennahmen, nach von BV und KV jährlich ausgearbeiteten Auswahlkriterien - z.B. soziale Lage, Leistungsniveau und bisher beanspruchte gewerkschaftliche Leistungen - berieten und mit einer Stellungnahme an die zuständige F. weiterleiteten. Bei Nachfrageüberhang sowie in Konfliktfällen wurde seitens der F. mit den Antragstellern Gespräche geführt, um das Angebot mit den Reisewünschen in Einklang zu bringen. Die endgültige Entscheidung lag jedoch bei den BGL und AGL. Dort bestanden zudem Beschwerdemöglichkeiten der Interessenten in sog. Konfliktkommissionen.
Die F. sind von den Revisionskommissionen, die die Einhaltung der Nutzungs-, Bewirtschaftungs- und Arbeitskräfterichtlinien kontrollierten, abzugrenzen.
H.W.