Sekretäre für Arbeit und Löhne (1949-89). Beim org. Umbau des Apparats des BuV im Mai 1949 wurde der bisherige Leiter der HA Wirtschaftspolitik, Ernst Zöllner, Mitglied des Sekr. Er übernahm die Verantwortlichkeit für die Wirtschaftsplanung, für Arbeit und Löhne und für Jugendarbeit. Er war damit für die Abt. Arbeit und Löhne und die Abt. Jugendfragen zuständig.
Mit dem 3. FDGB-Kongress 1950 wurde diese Struktur wieder verändert. Nachdem es kurzzeitig zur Bildung einer Abt. Wirtschafts- und Sozialpolitik gekommen war, wurde das Aufgabengebiet unter den neu gebildeten Abt. Wettbewerbe, später Abt. Produktionsmassenarbeit, Abt. Löhne und Abt. Arbeitsrecht aufgeteilt. Die Abt. Wettbewerbe wurde Rudolf Kirchner zugewiesen, der auf dem 3. FDGB-Kongress als Mitglied des Sekr. gewählt worden war. Er war darüber hinaus als Stellv. des Vors. auch für die Abt. Org.-Instrukteure sowie das Arbeitsgebiet Jugend zuständig. Nachdem er im Juli 1952 die Funktion des stellv. Vors. abgegeben hatte, beschränkte sich sein Aufgabenbereich bis zum 4. FDGB-Kongress 1955 auf die Abt. Produktionsmassenarbeit.
Nach dem 4. Kongress übernahm Kirchner die Verantwortung für die gesamtdeutsche Arbeit, die sog. Westarbeit. Zu seinem Ressort gehörte nun das Büro für deutsche Gewerkschaftseinheit, zeitweilig auch die Abt. Internationale Verbindungen.
Die ebenfalls aus der ursprünglichen Abt. Wirtschafts- und Sozialpolitik hervorgegangenen Abt. Löhne und Abt. Arbeitsrecht wurden dagegen dem ebenfalls auf dem 3. Kongress 1950 als Mitglied des Sekr. gewählten Otto Lehmann zugewiesen. Erst nach dem 4. Kongress 1955 wurde das gesamte Aufgabengebiet Arbeit und Löhne unter seiner Ltg. wieder zusammengefasst. In dieser Verantwortung war er zeitweilig von 1957 bis zum 5. FDGB-Kongress 1959 auch Stellv. des Vors. des BuV.
Auf der 12. Tagung des BuV am 16.12.1961 wurde der bisherige stellv. Vors. des ZV der IG MetallHorst Heintze in das Sekr. des BuV gewählt und mit der Leitung des Bereichs Arbeit und Löhne, der zu diesem Zeitpunkt die Abt. Arbeit und Löhne, Abt. Arbeitsschutz und Abt. Arbeitsrecht umfasste, betraut. Er blieb in dieser Funktion bis zum Rücktritt des gesamten Sekr. auf der 11. Tagung des BuV am 29.11.1989. Zwischenzeitlich, 1965-67, war Heintze für ein Studium an der HS für Ökonomie beurlaubt.
Nach dem ao. FDGB-Kongress 1990 wurde das Aufgabengebiet als Geschäftsbereich Tarif, Recht, Wirtschaftsentwicklung dem Mitglied des GVSiegfried Sahr zugeordnet.
K.K.