FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Hettstedter Beschlüsse. Die als H.B. bezeichnete Entschließung einer Tagung des BuV am 8.5.1948 mit Betriebsfunktionären des Hettstedter Buntmetallwerks, Vorsitzenden und Leitern der Organisationsabteilungen der LV des FDGB und Vertretern der ZV der IG Metall, IG Chemie, IG Textil und IG Eisenbahn war zwar kein statutarisch vorgesehenes Beschlussgremium, sollte jedoch die Aufgaben der Betriebsorgane des FDGB verbindlich festlegen. Ziel der Tagung war, die Planerfüllung und Arbeitsmobilisierung zu den Hauptaufgaben der BGL zu machen sowie die Betriebsräte in die Erfüllung gewerkschaftlicher Aufgaben einzubinden und ihre Kompetenzen auf sozialpolit. Aufgaben zu beschränken. Darüber hinaus beabsichtigte der BuV mit den Beschlüssen die unterschiedlichen Organisationsstrukturen seiner Gewerkschaften in den Betrieben zu vereinheitlichen. Die Tagung stand unter der Parole: „Mehr produzieren - richtig verteilen - besser leben!“ In der Entschließung wurden als Hauptaufgaben der Betriebsgewerkschaftsgruppe (BGG) die „Aufklärung der Belegschaft über Inhalt und Ziel der Gewerkschaftsbewegung“, die „Weckung der Initiative zur Hebung der Arbeitsproduktivität“, die „Mitarbeit an der Einführung des Leistungslohnes“, die Förderung von Produktionsberatungen, die „Durchführung des Tarifes und des Arbeitsschutzes“ und die „unmittelbare Besserung der materiellen Lage der in dem Betrieb Beschäftigten“ formuliert. Gemeinsam mit dem Betriebsrat sollten die BGG sich um den Aufbau und die „Verwaltung der Betriebsküchen und deren Versorgung, von Schuhreparaturwerkstätten und Nähstuben, von Kindergärten und Einkaufsmöglichkeiten, von guten Garderoben- und Waschräumen, von Sanitätsstellen und Betriebsbibliotheken und dergleichen“ bemühen. Zusätzlich zu den BGL sollten in Großbetrieben AGL gebildet und in allen Betrieben gewerkschaftliche Vertrauensleute gewählt werden, die als Bindeglied zwischen einfachen Mitgliedern und Funktionären fungieren sollten. Ferner wurde den Vorständen der Einzelgewerkschaften die stärkere Anleitung der betrieblichen Gewerkschaftsorgane zur Pflicht gemacht. Mit dem Beschluss zum Ausbau des Betriebsgewerkschaftsapparats wurde der Weg für die dann mit den Bitterfelder Beschlüssen anvisierte Auflösung der Betriebsräte bereitet.
St.P.W.