FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Betriebsbibliotheken. B. befriedigten den allg. Bedarf der Belegschaften größerer VEB (s.a. Betrieb als Sozialisationsinstanz) an Informations- und Unterhaltungsliteratur. Ab 1954 wurden sie als Gewerkschaftsbibliotheken bezeichnet. Danach umfasste der Begriff B. nur noch Spezialbibliotheken für die Forschungs- und Entwicklungsbereiche von Betrieben.
Die Änderung in der Bezeichnung der Bibliotheken ergab sich durch die „Anweisung zur Verordnung über die weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeiter und die Rechte der Gewerkschaften“ vom 24.3.1954. Sie regelte die Übergabe der betrieblichen Kulturhäuser, Klubhäuser und Bibliotheken an den FDGB.
Der freigewordene Begriff B. ging auf die wiss.-techn. Spezialbibliotheken über, die keine „Massenarbeit“ leisten sollten und deshalb nach wie vor dem jeweiligen Betrieb unterstanden. Nach der 1964 erfolgten Integration der B. in das „System der wiss.-techn. Information“ war es möglich, einen ungefähren Überblick über diese Sparte des Bibliothekswesens zu gewinnen. Im gleichen Jahr wurde das „Zentralinstitut für Information und Dokumentation“ in Berlin mit der method. Anleitung der B. beauftragt. Einer 1967 durchgeführten Zählung zufolge existierten 650 B. und darüber hinaus 387 kleinere Einrichtungen ähnlichen Charakters mit insgesamt 1,5 Mio. Bänden. Lediglich 154 dieser Institutionen wurden hauptamtlich geleitet.
A.S.