FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Sowjetisches Referenzmodell. Nach einer etwa zweijährigen Übergangsphase seit der Gründung des FDGB, in der seine Ausrichtung noch relativ offen war, setzte die sowj. Besatzungsmacht ab dem Jahr 1947 Hand in Hand mit der SED das s.R. auch für Organisation und Funktionen gewerkschaftlicher Organisationen durch. Dies bedeutete vor allem, dass in Anlehnung an die Stalinsche Interpretation der Leninschen Gewerkschaftstheorie aus dem FDGB eine der Partei unterstellte Einheitsgewerkschaft gemacht wurde, die konkurrenzlos möglichst alle Arbeiter und Angestellten in sich vereinen sollte. Einzelgewerkschaften besitzen in diesem Modell keine Autonomie; das s.R. kennt keinen gewerkschaftlichen „Dachverband“, sondern nur eine Einheitsorganisation mit dem BuV bzw. dessen Präs. und Sekr. unterstellten Branchengewerkschaften. Die innere Organisation der Einheitsorganisation erfolgt nach dem Prinzip des „demokrat. Zentralismus“, einer extrem hierarch. Organisationsform, die die Kommunisten dank ihrer Kaderpolitik von der Spitze her unter Kontrolle nehmen können. Der unbedingte Führungsanspruch der Kommunist. Partei gegenüber den Gewerkschaften, anderen Massenorganisationen und dem Staat ist Kernstück des s.R.
Konflikte der Gewerkschaften mit staatlichen Einrichtungen oder gar der herrschenden Partei sind im s.R. nicht vorgesehen. Entsprechend der für jedermann verbindlich erklärten ideolog. Grundlagen sollen aufgrund des Überwiegens des so genannten „Volkseigentums“ an den Produktionsmitteln im sozialist. Gesellschaftssystem „die Interessen der einzelnen Werktätigen und der Betriebskollektive mit den gesamtgesellschaftlichen Erfordernissen und damit mit den Interessen des Staates prinzipiell übereinstimmen.“ Josef W. Stalin (*21.12.1879-†5.3.1953) hatte dieses auf der Fiktion einer unbeschwerten Interessenübereinstimmung basierende Modell in der UdSSR nach Wladimir I. Lenins (*22.4.1870-†21.1.1924) Tod und insbesondere in den 1930er Jahren z.T. unter brachialer Anwendung seiner Machtmöglichkeiten durchgesetzt. Sowj. Gewerkschaften waren danach jeglicher Schutzfunktion für ihre Mitglieder enthoben, wie sie noch Lenin - freilich ebenfalls unter strikter Parteikontrolle - kurz vor seinem Tod in Erwägung gezogen hatte. Stattdessen wurden ihnen - wie später dem FDGB - als Hauptaufgaben die Ideologievermittlung und Erziehung im Interesse der KPdSU und vor allem die Arbeitsmobilisierung mittels der Durchführung des sozialist. Wettbewerbs und der Leitung der Aktivistenbewegung zugeteilt. Die Staatsnähe der Gewerkschaften im s.R. manifestiert sich nicht nur in ihrem ideolog. postuliertem Harmoniebestreben gegenüber dem Staatsapparat, sondern auch durch die Übertragung quasi-staatlicher Aufgaben wie der Sozialversicherung an die Gewerkschaften.
Die Umwandlung des FDGB in ein dem s.R. entsprechendes gefügiges Partei- und Staatsinstrument kann mit dem III. FDGB-Kongress 1950 als abgeschlossen gelten. Jeder organisierte oder organisierbare Einfluss auf den FDGB außer dem der Kommunisten war in nur drei Jahren restlos ausgeschaltet worden.
U.G.