FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Richtungsgewerkschaft. Unter einer R. versteht man eine Gewerkschaft, die weltanschaulich und (partei-)polit. bewusst festgelegt ist. Ihre Befürworter argumentieren, „neutrale“ oder überparteiliche Einheitsgewerkschaften seien weder wünschenswert noch überhaupt möglich, da Gewerkschaftsarbeit immer wertebezogen sei. In der Weimarer Republik war der Typus der R. etwa in Form der sozialdemokrat. „freien Gewerkschaft“ des ADGB oder der christlichen Gewerkschaft des DGB dominant.
U.G.