FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Arbeitsnorm. Verbindliche Festlegung der Höhe des Arbeitszeitaufwandes, der für eine bestimmte, abgrenzbare Arbeit eingeräumt wurde und als Grundlage für die zentrale Planung, den rationellen Einsatz und die leistungsgerechte Entlohnung menschlicher Arbeitskraft dienen sollte.
In der DDR wurde die Festlegung von A. in der unmittelbaren Nachkriegszeit überwiegend auf der Basis von „weichen“ Erfahrungswerten vorgenommen. Nach dem Überwinden der gravierendsten Kriegsfolgen und der Rückkehr zu regulären Arbeitsprozessen erwies sich die Anpassung dieser auf Erfahrungswerten und zunehmend auch Gewohnheitsrechten beruhenden A. nach oben, an die organisator. und technisch verbesserten Arbeitsbedingungen, in den Betrieben als praktisch außerordentlich schwer durchsetzbar. Der FDGB selbst trug mit seinen zahlreichen Kampagnen zum sozialist. Wettbewerb zur Verstärkung der Tendenz bei, eher „weiche“ A. festzulegen, die von den betreffenden Werktätigen dann möglichst weit überboten werden konnten. Die Folge war eine hohe durchschnittliche Normübererfüllung und ein damit unweigerlich verbundenes Überschreiten der im betrieblichen Lohnfonds eingeplanten Gesamtlohnsumme. Um die geplanten Lohnsummen mit den tatsächlichen Lohnkosten in Deckung zu bringen, waren aus volkswirtschaftlicher Sicht „harte“ A. dringend erforderlich. Beginnend mit dem ersten Fünfjahrplan 1951-55 versuchten die staatlichen Wirtschaftsleitungen deshalb gestützt auf speziell ausgebildete Arbeitsnormer, vermeintlich exakte technisch-begründete A. (TAN) festzulegen.
F.S.