FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Gewerkschaftsschulen. Fester Bestandteil des in der DDR existierenden engen Verbundes von staatlichen, politischen, gesellschaftlichen und betrieblichen Bildungsstätten waren die sowohl auf zentraler Ebene als auch in den Bezirken und Betrieben angesiedelten G. des FDGB. Sie unterstanden der einheitlichen inhaltlichen Anleitung durch die Abt. Schulung des BuV (1948-60) bzw. die Abt. Agitation und Propaganda des BuV (1960-90) und wurden entweder direkt vom BuV des FDGB oder von den ihm angegliederten ZV der IG/Gew. getragen.
An der Spitze der G. stand die Hochschule der Deutschen Gewerkschaften „Fritz Heckert“, gefolgt von den zentralen Spezialschulen des FDGB-BuV und den allgemeinen Zentralschulen des FDGB-BuV sowie der ZV der einzelnen IG/Gew. Hinzu kamen die 1952/53 aus den früheren Landesgewerkschaftsschulen hervorgegangenen Bezirksgewerkschaftsschulen, die den jeweiligen BV des FDGB unterstanden. Auf der Kreisebene waren der FDGB und die ihm angeschlossenen IG/Gew. dagegen nicht mit eigenen G. präsent, auch wenn in den FDGB-KV mitunter Kurzlehrgänge für die gewerkschaftlichen Betriebsfunktionäre angeboten wurden. Der organisatorische Schwerpunkt der G. lag in den Betrieben selbst: Die hier angesiedelten Betriebsfunktionärsschulen dienten vornehmlich der Schulung von Mitgliedern der Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL), aber auch von Funktionären aus den gewerkschaftlichen Grundorganisationen. Zu den G. dieser Ebene zählten außerdem die Betriebsabendschulen (BAS), die jedoch schon Ende der 1950er Jahre stark an Bedeutung verloren. Nicht zu den G. dieser Ebene zählten die Betriebsakademien und die staatlichen Betriebsberufsschulen.
F.S.