FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Bildungsstätte. Für die Qualifizierung der Werktätigen im Sinne einer erstmaligen Aus- und dann fortlaufenden Weiterbildung von Jugendlichen und Erwachsenen war in der DDR ein ganzer Verbund von staatlichen, politischen, gesellschaftlichen und betrieblichen B. zuständig; sie waren auf zentraler Ebene, in Bezirken und Kreisen sowie in den Betrieben angesiedelt. Auch die Gewerkschaftsschulen, seien es die des FDGB-BuV oder die der ZV der IG/Gew., wurden als B. bezeichnet. Als „höchste B.“ des FDGB-BuV galt die Hochschule der Deutschen Gewerkschaften „Fritz Heckert“, gefolgt von den zentralen Spezialschulen des FDGB-BuV und den allgemeinen Zentralschulen des FDGB-BuV sowie der ZV der einzelnen IG/Gew. Im alltäglichen Sprachgebrauch wurde allerdings vor allem bei den auf Bezirks- und Kreisebene angesiedelten B. der Massenorganisationen, also auch bei denen des FDGB, explizit von „Bezirks-“ bzw. „Kreisbildungsstätten“ gesprochen. Sie arbeiteten eng mit den jeweiligen SED-Bezirks- bzw. SED-Kreisleitungen zusammen.
F.S.