FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Bezirksgewerkschaftsschule. Nach der Auflösung der fünf in der SBZ/DDR zunächst noch bestehenden Länder zugunsten kleinerer Verwaltungsbezirke im Juli 1952 wurden die bis dahin bei den LV des FDGB angesiedelten Landesgewerkschaftsschulen in B. überführt; sie wurden den 1953 gewählten BV des FDGB unterstellt, nahmen ihren Sitz allerdings nicht immer in den Bezirksstädten selbst ein. Während die Betriebsfunktionärsschulen vornehmlich für die Schulung derjenigen Mitglieder von Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL) und derjenigen Funktionäre aus den betrieblichen Gewerkschaftsgruppen zuständig waren, die ihre Funktionen gerade erst übernommen hatten, richtete sich das Kursangebot der B., wie zuvor schon das der Landesgewerkschaftsschulen, in erster Linie an die BGL-Vorsitzenden, die Funktionäre der KV des FDGB und der ZV der IG/Gew. sowie an Personen, die für die Übernahme dieser Ämter vorgesehen waren. An den B. durchliefen die zu schulenden Funktionäre in der Regel einen dreimonatigen Standard-Lehrgang, mit ideologisch-politischen sowie fachlichen Lehrinhalten. Darüber hinaus offerierten die B. ihrer Zielgruppe aber auch ganz spezielle Weiterbildungsangebote, was sich teils mit den Angeboten der industriezweigspezifischen Schulen der IG/Gew. und mit denen der Spezialschulen überschnitt bzw. diese ergänzte.
F.S.